Header_Navigation
p_stu p_wei p_ser p_org p_for p_war

Studieninteressierte

Last modified: 05/04/2012 08:47 AM Print page
Informationen, Voraussetzungen, Bewerbung, Zulassung, ...

Semesterstart: Im Sommer- oder Wintersemester

Start_SS2011.jpg

Informationen über das Bachelor - Studium "Bauingenieurwesen"

Auf der Seite "Bewerberinfo" erhalten Sie allgemeine Informationen, Links, Downloads und Ansprechpartner zum Studieren in Biberach und die Termine für die nächsten Infotage an der Hochschule.


 

Hier erhalten Sie Informationen über den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen


  • Der aktuelle Flyer des Studienganges Bauingenieurwesens mit  einem kompakten Überblick über den Studiengang steht Ihnen als PDF - Download  (700 KB) zur Verfügung

  • Im aktuellen Studienkompass der Hochschule Biberach finden Sie eine ausführliche Beschreibung des Bachelor- und Master Bauingenieurstudiums

  • Das aktuelle Modulhandbuch für den Bachelor - Studiengang als PDF - Download  (2,3 MB)


  • Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hat auf seiner Seite www.werde-bauingenieur.de eine Dokumentation über 3 junge Bauingenieure gedreht.
    Inhalt, was macht eigentlich ein Bauingenieur so den ganzen Tag?  Sehen Sie mal rein ....

Voraussetzungen für das Bauingenieurstudium

Haben Sie alle Voraussetzungen für die Zulassung zum Bachelor - Studium?



  • Allgemeine Hochschulreife
oder
  • Fachgebundene Hochschulreife (alle Formen)
oder
  • Fachhochschulreife
oder
  • Neu ab Wintersemester 2006/2007: Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige (Meister oder entsprechende Fortbildung) (Hier weitere Informationen)

  • Für andere Hochschulzeugnisse, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden, ist eine Anerkennung erforderlich (siehe auch Absatz "Hochschulzeugnisse aus dem Ausland"). Wenn Sie Fragen zur Ihrem Hochschulzugang haben, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner der studentischen Abteilung.


Benötigen Sie ein Vorpraktikum für die Zulassung zum Bachelor - Studium?




  • Ja, wenn Sie keine Berufsausbildung bzw. keine anerkannte Berufsausbildung haben.


Richtlinien für das Vorpraktikum


Gemäß der Verordnung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist bei Fehlen einer geeigneten Berufs-
ausbildung vor Aufnahme eines Studiums ein Vorpraktikum abzuleisten.

Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich.

Um Ausbildungsplätze müssen sich die Bewerber selbst bemühen.

Das Vorpraktikum ist ohne Unterbrechung durchzuführen; ein Berichtsheft muss nicht geführt werden. Im Fall der Zulassung muss lediglich bei der Immatrikulation die Ableistung des Vorpraktikums durch einen von der Ausbildungsfirma ausgestellten Tätigkeitsnachweis nachgewiesen werden.

Dauer des Vorpraktikums: 3 Monate auf Baustellen

Die Tätigkeit sollte auf Baustellen in baubezogenen Berufen erfolgen. Dem Praktikanten soll ein möglichst vielseitiger Einblick in die individuellen Baumethoden sowie in die wirtschaftlichen und sozialen Belange der Baustelle vermittelt werden.

Bewerbung und Zulassung

Antrag zur Zulassung zum Studium


Verwenden Sie für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz den Antrag auf Zulassung zum Bachelor - Studiengang und senden Sie diesen ausgefüllt einschließlich sämtlicher Nachweise in beglaubigter Kopie an das Zulassungsamt der Hochschule Biberach.
(Beachten Sie bitte die Hinweise zum Ausfüllen des Antrags!)


Hinweise zum Zulassungsverfahren


Bewerbungsfristen



Sie können Ihr Studium Bauingenieurwesen zum Sommersemester oder zum Wintersemester beginnen!

(Beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise zu den Bewerbungsfristen!)



Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist der 15. Januar,

für das Wintersemester muss Ihre Bewerbung bis zum 15. Juli bei der Hochschule eingegangen sein.


Bewerbungsfristen für den Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige (Meister oder entsprechende Fortbildung) für das Studium in Studiengängen, die der beruflichen Aus- und Fortbildung fachlich entsprechen, muss der vollständige Zulassungsantrag für das Sommersemester bis zum 01. Dezember des Vorjahres, für das Wintersemester bis zum 01. Juni bei der Hochschule eingegangen sein (Ausschlussfristen).

Bitte bewerben Sie sich möglichst frühzeitig, damit eventuelle Unstimmigkeiten noch rechtzeitig vor Bewerbungsschluss geklärt werden könnten.

 


Studiengebühren und Stipendien


Seit 2007 besteht an allen Hochschulen in Baden-Württemberg eine Studiengebührenpflicht.
Aber nicht jede / jeder Studierende muss die Studiengebühren bezahlen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig, ob es für Sie die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung gibt. 

Des Weiteren gibt es eine Vielzahl von staatlichen und privaten Förderungsmöglichkeiten, die einen Teil der Studiumskosten übernehmen und Ihnen somit den Einstieg ins Studium erleichtern. Aber auch hier gilt, frühzeitig sich informieren und sich um ein Stipendium bewerben, da rückwirkend meistens keine Leistung bezahlt werden.