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Anerkennungen

Last modified: 08/11/2011 11:33 AM Print page
Anerkennung (bislang) erbrachter Leistungen

Anerkennung - Quereinsteiger

Um bislang erbrachte Leistungen bei einem Wechsel in den Studiengang Betriebswirtschaft (Bau und Immobilien) anerkennen zu können, ist - nach Abschprache mit dem Dekan der Fakultät - ein Formular auszufüllen.

Die Übereinstimmung der einzelnen Leistung(en) mit dem Inhalt der angebotenen Vorlesung(en) des Studienganges Betriebswirtschaft (Bau und Immobilien) ist mit dem jeweiligen Fachdozenten abzuklären. Der Dozent muss die Anerkennung des jeweiligen Faches anschließend abzeichnen.
Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen (Unterrichtsaufzeichnungen, Inhaltsangaben u.ä.).

Nach erneuter Prüfung durch den Dekan, kann unter den oben genannten Bestimmungen, eine Anerkennung bislang erbrachter Leistungen erfolgen.



Anerkennung - Auslandsstudiensemester

Um sich (erbrachte) Leistungen aus einem Auslansstudiensemster anerkennen/anrechnen lassen zu können, müssen nachfolgende Punkte beachtet werden:

  • Bevor das Auslandstudium angetreten wird , muss - nach Absprache mit dem Dekan der Fakultät Betriebswirtschaft (Bau und Immobilien) - eine Vorauswahl der zur Anrechnung möglichen Fächer geklärt werden. Dazu ist es notwendig, dass sich die Studierenden einen Unid Guide der jeweiligen Hochschule mit den entsprechenden Ausführungen über die Inhalte der Fächer besorgen. Notwendige Angaben sind u.a. die Anzahl der zu erbringenden Stunden für die Lehrveranstaltung, Inhaltsübersicht der Lehrveranstaltung, Angabe von Credit Points die erlangt werden können.
    Über die voraussichtlich in Frage kommenden Lehrveranstaltungen wird ein Dokument ausgesellt. Dies ist jedoch noch keine garantierte Anrechnung!


  • Nach Rückkehr aus dem Ausland müssen die im Vorfeld abgesprochenen Lehrveranstaltungen mit der tatsächlich erbrachten Leistung abgeglichen werden. Stimmen diese überein, kann eine Anerkennung erfolgen.




Anerkennung - Diplom

Diese sind gesondert durch den Dekan des Studienganges Betriebswirtschaft (Bau und Immobilien) zu prüfen!

Formular

Hier ist das PDF-Formular für die Anerkennung/Anrechnung von Leistungen zu finden:    >>