Studiumsinteressierte von der VR China bewerben sich direkt bei unserer Hochschule mit dem dafür vorgesehenen Aufnahmeantrag, einem lückenlosen Lebenslauf in tabellarischer Form mit Datum und Unterschrift, dem Zertifikat über die Hochschulzugangsberechtigung, mit einem Nachweis über entsprechende Deutschkenntnisse,
beides bestätigt durch die Akademische Prüfstelle (APS) in Peking sowie einem Nachweis über ein abgeleistetes Vorpraktikum. Sie benötigen außerdem für die Aufnahme des Studiums eine Aufenthalts-genehmigung zu Studienzwecken (Studentenvisum).
Bewerbungsfristen an der Hochschule Biberach sind:
Wintersemester 15. Juli
Sommersemester 15. Januar
Wir akzeptieren nur Bewerbungsunterlagen, die von der
Akademischen Prüfstelle der deutschen Botschaft Peking geprüft und als richtig bestätigt wurden.
Die Akademische Prüfstelle stellt nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen und nach einem persönlichen Gespräch mit Ihnen ein Zertifikat aus, das Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen. Sie können bei der Akademi-schen Prüfstelle gleichzeitig oder später einen Visumsantrag stellen. Das Visumsverfahren ist auf diesem Wege einfacher und wesentlich kürzer.
Bei chinesischen Absolventen deutscher Studienkollegs kann auf eine Überprüfung der Dokumente durch die APS verzichtet werden. Sie werden ohne weitere Bescheinigung der APS zum Zulassungsverfahren angenommen
Auch für chinesische Studierende, die bereits Leistungsnachweise an einer deutschen Hochschule erworben haben und die Hochschule wechseln wollen, ist es nicht nötig, dass sie ihre Dokumente von der APS über-prüfen lassen.
Chinesische Studienbewerber, die sich zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung bereits in Deutschland aufhalten, müssen sich ebenfalls um eine Bescheinigung bei der APS bemühen. Sie müssen ihre Unterlagen in beglaubigter Kopie zur Überprüfung an die APS nach Peking schicken.
Weitere Informationen:
Akademische Prüfstelle des Kulturreferates der Deutschen Botschaft Peking
Landmark Tower 2, Büro 0311
Chaoyang District,
8 Dongsanhuan Beilu
100004 Beijing
VR China
Tel: 0086/10-6590 7141
Fax: 0086/10-6590 7140
E-Mail: kuaps@163bj.com
Die Anerkennung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung bzw. das Ablegen einer Sprachprüfung kann unter anderem auch beim
Hochschule Konstanz HTWG
Studienkolleg - Center for Interantional Students
Brauneggerstraße 55
D – 78462 Konstanz
http://www.htwg-konstanz.de/Auslaenderstudienkolleg-ASK.107.0.html
erfolgen.
Bewerbungsfristen für den Aufnahmetest, Feststellungsprüfung, Deutschprüfung (DSH) und Zeugnisanerkennungen beim Ausländerstudienkolleg in Konstanz sind für das Wintersemester der 1. Mai und für das Sommersemester des folgenden Jahres der 1. November.