Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber,
sollten Sie Fragen zum Zulassungsantrag und/oder zur Zulassung haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeiterin des Zulassungsamtes wenden. Das Zulassungsamt ist telefonisch in den Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag von 09.30 bis 12.00 Uhr und Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr unter 07351/582-151; 152 erreichbar.
I. Bewerbungsfristen an der Hochschule Biberach
1. Hochschulzugang mit schulischer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachabitur oder Fachhochschulreife)
Der vollständige Zulassungsantrag muss für das
Sommersemester bis zum 15. Januar, für das
Wintersemester bis zum 15. Juli bei der Hochschule eingegangen sein (Ausschlussfristen).
2. Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige
2.1 BewerberInnen mit Meisterprüfung oder gleichwertiger Fortbildung
Der
Zulassungsantrag muss für das
Sommersemester bis zum 15. Januar für das
Wintersemester bis zum 15. Juli bei der Hochschule eingegangen sein (Ausschlussfristen). Eine Terminvereinbarung für das Beratungsgespräch muss vor der Bewerbung erfolgen. Als Nachweis über die Teilnahme am Beratungsgespräch erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung.
2.2. BewerberInnen mit Zweijähriger Berufsausbildung sowie dreijähriger Berufserfahrungkönnen die Qualifikation für ein Hochschulstudium in einem ihrer Berufsausbildung und Berufserfahrung fachlich entsprechenden Studiengang, der zu einem ersten Hochschulabschluss führt, durch das Bestehen einer besonderen Prüfung (Eignungsprüfung) erwerben.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist für eine Bewerbung
zum Wintersemester bis zum 1. Februar eines jeden Jahres unter Angabe des angestrebten Studienganges an die Hochschule Biberach zu richten. (
Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung)
3. Bewerbung um einen Studienplatz im Bachelorstudiengang
Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich
online für einen Bachelor-Studienplatz an der Hochschule Biberach zu bewerben.
Hinweis: für die Bachelorstudiengänge
Energiewirtschaft und
Industrielle Biotechnologie sind Bewerbungen jährlich nur einmal für das
Wintersemester möglich.
Bitte nicht vergessen, den
Antrag auf Zulassung am Ende zu unterschreiben. Senden Sie das Formular zusammen mit den in der Checkliste (siehe Mail-Anhang) aufgeführten notwendigen Unterlagen bis zum
15. Juli für das Wintersemester und bis zum
15. Januar für das Sommersemester an die Hochschule Biberach.
4. Bewerbung um einen Studienplatz im Masterstudiengang
Der
Antrag auf Zulassung zum Masterstudium in den Studiengängen Architektur, Bauingenieurwesen, Projektmanagement (Bau), Gebäudeklimatik und Betriebswirtschaft (Bau und Immobilien) muss für das
Sommersemester bis zum 15. Januar und für das
Wintersemester bis zum 15. Juli bei der Hochschule eingegangen sein (Ausschlussfristen).
Der
Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang Pharmazeutische Biotechnologie (Universität Ulm) muss für das Sommersemester bis zum 15. November und für das Wintersemester bis zu 15. Mai bei der Universität Ulm eingegangen sein (Ausschlussfristen).
II. Nachweise
Die von Ihnen im Zulassungsantrag vermerkten Angaben müssen nachgewiesen werden z.B.
- Vollständiges Zeugnis mit Deckblatt der Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife, des Ausländerstudienkollegs usw. (in amtlich beglaubigter Kopie),
- Bestätigung Orientierungstest,
- Nachweise über Berufsabschlüsse,
- Nachweise über das erforderliche Vorpraktikum,
- Nachweis über Dienstpflicht, Ersatzpflicht, Entwicklungshilfe, soziales bzw. ökologisches Jahr,
- Nachweis über bisherige Studienzeiten,
- Abschlusszeugnis des Erststudiums mit Gesamtdurchschnittsnote (in amtlich beglaubigter Kopie),
- Exmatrikulationsbescheinigung,
- Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken (nur bei ausländischen Bewerbern)
Die amtliche/behördliche Beglaubigung muss enthalten:
- die Bestätigung, dass Kopie mit Original übereinstimmt,
- ein Dienstsiegel der Behörde (Bürgermeisteramt, Schule, Landratsamt),
- das Datum der Beglaubigung und
- die Unterschrift des Beglaubigenden.
Wehr- und Zivildienstleistende
Studieninteressenten, die zurzeit den Wehr- oder Zivildienst ableisten, als Entwicklungshelfer oder in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr arbeiten oder ein Kind betreuen, sollten sich auch während dieser Zeit für das Studium bewerben, um später unter den vorweg auszuwählenden Personenkreis fallen zu können. Wenn Sie während dem Dienst einen Studienplatz erhalten, bewahren Sie den Zulassungsbescheid bitte sorgfältig auf und reichen Sie uns eine Kopie zu dem möglichen Semesterbeginn ein.
Bewerber/innen mit Vorstudienzeiten
Über den Zeitraum der Vorstudienzeiten muss eine Bescheinigung der entsprechenden Hochschule oder Berufsakademie vorgelegt werden, aus der folgende Angaben hervorgehen: Immatrikulationsdatum, Exmatrikulationsdatum (falls bereits erfolgt), Anzahl der Studien-, Praxis- und Urlaubssemester, Aussage darüber, ob der Prüfungsanspruch noch besteht . Eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer früheren Hochschule/Fachhochschule/ Duale Hochschule/Berufsakademie muss spätestens bei der Immatrikulation vorgelegt werden.