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Abschaffung der Studiengebühren

Last modified: 01/23/2012 10:20 AM Print page
Landesregierung beschließt Konzeption zur Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren in Baden-Württemberg zum kommenden Sommersemester 2012.

Bislang müssten Studierende für grundständige Studiengänge und konsekutive Masterstudiengänge (d.h. für weiterführende Studiengänge, die inhaltlich undzeitlich auf einen Bachelorstudiengang aufbauen) je Semester allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500,- Euro bezahlen. Diese Gebühren wurden letztmals für das Wintersemester 2011/12 erhoben.

Ab dem Sommersemester 2012 zahlt das Land den Hochschulen auf der Basis der bisherigen Einnahmen eine jährlich Kompensation, die der Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst wird. Weitere Details finden Sie hier.


- Studiengebührenabschaffungsgesetz (StuGebAbschG)