I. Auswahlverfahren und Aufnahmeprüfung
A. Auswahlverfahren 1.
In den Bachelor-Studiengängen
Bauingenieurwesen, Projektmanagement/Bauingenieurwesen, Gebäudeklimatik, Energiesysteme, Pharmazeutische Biotechnologie, Industrielle Biotechnologie (nur im Wintersemester), Betriebswirtschaft (Bau und Immobilien) und Energiewirtschaft (nur im Wintersemester)
werden 90% der Studienplätze nach dem
Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben.
1.1 In den Studiengängen
Bauingenieurwesen, Projektmanagement/Bauingenieurwesen, Gebäudeklimatik und Energiesysteme,
werden die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung sowie ein Auswahlgespräch in das Verfahren einbezogen.
Unter den eingegangenen Bewerbungen findet zur Begrenzung der Teilnehmerzahl am Auswahlgespräch eine Vorauswahl statt. Die Vorauswahl erfolgt nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Ausländische Noten sind nach den Richtlinien der KMK in deutsche Noten umzurechnen. Für die Vorauswahl wird eine Rangliste gebildet.
Das Gespräch soll zeigen, ob der Bewerber für den ausgewählten Studiengang und den angestrebten Beruf befähigt und aufgeschlossen ist. Dabei wird auch das Gesprächsverhalten des Bewerbers im Hinblick auf die Ausdrucksweise, Herangehensweise an die Erörterung von Problemen und die Schlüssigkeit der Argumentation bewertet.Bei Bewerbern, die am Auswahlgespräch nicht teilnehmen, zählt die Note der Hochschulzugangsberechtigung zu 100%.
Die Auswahlgespräche für die Bachelor-Studiengänge Bauingenieurwesen und Projektmanagement/Bauingenieurwesen finden am
Freitag, 27. Januar 2012 und für die Bachelor-Studiengänge Gebäudeklimatik und Energiesysteme am
Freitag, 03. Februar 2012 statt.
1.2 In den Studiengängen
Betriebswirtschaft (Bau und Immobilien) und Energiewirtschaft (nur im Wintersemester)
werden die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung sowie der erfolgreiche Abschluss einer kaufmännischen Lehre in das Verfahren einbezogen.
1.3 Das Auswahlverfahren für die Bachelor-Studiengänge
Pharmazeutische Biotechnologie und
Industrielle Biotechnologie (nur im Wintersemester) wird in zwei Stufen durchgeführt.
1.Stufe Vorauswahl:
Unter den eingegangenen Bewerbungen findet zur Begrenzung der Teilnehmerzahl am Auswahlgespräch eine Vorauswahl statt. Die Vorauswahl erfolgt nach einer Verfahrensnote, die in den folgenden Schritten bestimmt wird:
- Bewertung der schulischen Leistungen:
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
- Ausländische Noten sind nach den Richtlinien der KMK in deutsche Noten umzurechnen.
- Bewertung beruflicher Leistungen:
- Bei Vorliegen einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf gemäß beigefügter Anlage
"Anerkannte Ausbildungsberufe für den Studiengang" wird die unter Nr. 1 ermittelte Durchschnittsnote der HZB um 0,3 verbessert.
- Für die Vorauswahl wird eine Rangliste nach der in Nr. 1 und Nr. 2 errechneten Verfahrensnote gebildet. Liegt keine einschlägige Berufsausbildung vor, geht nur die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung in die Rangliste ein.
2.Stufe Auswahlgespräch:
Das Gespräch soll zeigen, ob der Bewerber für den ausgewählten Studiengang und den angestrebten Beruf befähigt und aufgeschlossen ist. Dabei wird auch das Gesprächsverhalten des Bewerbers im Hinblick auf die Ausdrucksweise, Herangehensweise an die Erörterung von Problemen und die Schlüssigkeit der Argumentation bewertet.
Die Auswahlgespräche finden am
Dienstag, 31. Januar 2012 und am
Mittwoch, 01. Februar 2012 statt.
B. Aufnahmeprüfung
Im Bachelor-Studiengang
Architektur werden die Studienplätze nach dem Ergebnis einer Aufnahmeprüfung vergeben.
In der Aufnahmeprüfung werden die in der Oberstufe erbrachten Leistungen Deutsch, Mathematik, Englisch und Kunst oder Musik - durch eine Gewichtung besonders berücksichtigt.
Ebenso wird eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem bauhandwerklichen/kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine einschlägige praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 12 Monaten Dauer sowie fachspezifische Zusatzqualifikationen und außerschulische Leistungen mit in das Verfahren einbezogen.
II. Zulassungs- und Vergabeverfahren
Ablauf des Zulassungsverfahrens:
Die ersten Zulassungsbescheide werden ca. 10 - 14 Tage nach Bewerbungsschluss (Sommersemester 15. Januar, Wintersemester 15. Juli) versandt.
Zulassungen in den Nachrückverfahren sind auch noch kurzfristig vor Semesterbeginn (Anfang März bzw. Oktober) möglich. Bitte sorgen Sie unbedingt dafür, dass der Zulassungsbescheid der Hochschule - z. B. auch während eines Urlaubes - schnell in Ihre Hände gelangt, da die Einschreibung innerhalb weniger Tage (ca. 10 - 14 Tage) vorgenommen werden muss. Der jeweilige Termin wird Ihnen im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Falls die Einschreibung nicht fristgerecht durch Sie persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person vorgenommen wird, erlischt die Zulassung und der Studienplatz wird im Nachrückverfahren an einen anderen Bewerber weitergegeben. Nach dem Zulassungsverfahren erhält jeder nicht zugelassene Bewerber einen Ablehnungsbescheid sowie einen Wiederbewerbungsantrag für Bewerbungen zu den folgenden Semestern. Einen weiteren Bescheid erhalten Sie nur, falls in den Nachrückverfahren noch eine Zulassung erfolgen sollte. Telefonische Auskünfte zu den Nachrückverfahren sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Vergabeverfahren:
Das Vergabeverfahren wird nach den Bestimmungen der Hochschulvergabeverordnung (HVVO vom 13. Januar 2003, GBl.S. 63, geändert durch Gesetz vom 14.01.2011 GBl.S. 29), durchgeführt. Danach werden die Studienplätze wie folgt vergeben:
1. Zuerst werden von den Zulassungszahlen abgezogen:
- 5% (mind. 1 Platz) für außergewöhnliche Härtefälle,
- 8% (mind. 1 Platz) für ausländische Bewerber/innen, die nicht Bildungsinländer oder Staatsangehörige der EG-Mitgliedsstaaten sind und staatenlose Bewerber/innen,
- 2% (mind. 1 Platz) für Zweitstudienbewerber/innen.
- 1% (mind. 1 Platz) für Ortsbindung im öffentlichen Interesse.
2. Die verbleibenden Studienplätze werden zunächst an die, nach der HVVO vorweg auszuwählenden Bewerber/innen vergeben. Hier werden nur Hauptanträge von Bewerber/innen berücksichtigt, die bereits während des Wehr-/Zivildienstes oder einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer, eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder während der Betreuung eines Kindes eine Zulassung für denselben Studiengang erhalten hatten und aber wegen vorgenannter Gründe das Studium nicht aufnehmen konnten.
Um unter die Vorwegauswahl zu fallen, muss mit dem Wiederbewerbungsantrag die Dienstzeitbescheinigung bzw. eine Bescheinigung über die Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder Nachweis über Kinderbetreuungszeiten eingereicht werden. Die Kopie des Zulassungsbescheides der Hochschule Biberach für denselben Studiengang ist als Nachweis der Wiederbewerbung beizufügen!
Die Vorwegauswahl ist jedoch eingeschränkt bis zum 2.Vergabeverfahren nach Dienstende.
3. Die nun noch verbleibenden Studienplätze werden in den Bachelor-Studiengängen Bauingenieurwesen, Projektmanagement/Bauingenieurwesen, Gebäudeklimatik, Energiesysteme, Pharmazeutische Biotechnologie, Industrielle Biotechnologie, Energiewirtschaft und Betriebswirtschaft (Bau und Immobilien) zu 90% nach einem Auswahlverfahren und zu 10% nach Wartezeit vergeben.
Im Bachelor-Studiengang Architektur werden 100% der Studienplätze nach der Aufnahmeprüfung vergeben.
Staatsangehörige aus Mitgliedsstaaten der EG und Bildungsinländer (ausländische Staatsangehörige und Staatenlose mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung) werden im Zulassungsverfahren wie deutsche Studienbewerber/innen behandelt.
Härtefallantrag auf Zulassung:
Ein Härtefallantrag ist formlos zu stellen und muss mit Begründung und Nachweisen (z.B. fachärztliches Gutachten, ...) spätestens bis Anmeldeschluss (15.01. bzw. 15.07.) bei der Hochschule Biberach eingegangen sein.
Ein außergewöhnlicher Härtefall liegt nur dann vor, wenn in der Situation der Bewerberin/des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe liegen, dass ihr/ihm auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Finanzielle Gründe oder Krankheit der Eltern ist in der Regel keine ausreichende Begründung für einen Härtefallantrag.
Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus):
Zur Zeit bestehen in den Studiengängen Architektur, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Energiesysteme, Projektmanagement/Bauingenieurwesen, Pharmazeutische Biotechnologie, Industrielle Biotechnologie, Energiewirtschaft und Betriebswirtschaft (Bau und Immobilien) Zulassungsbeschränkungen, deshalb findet in diesen Studiengängen ein Auswahlverfahren statt. Über den Numerus clausus und Ihre Chance, einen Studienplatz zu erhalten, ist leider keine Aussage möglich, da der Numerus clausus je Semester und Studiengang sehr unterschiedlich ausfällt. Bitte sehen Sie von Rückfragen hierzu ab.
Wartezeit:
Jedes voll vergangene Halbjahr nach Abschluss Ihrer Hochschulzugangsberechtigung wird Ihnen automatisch als Wartezeit anerkannt, soweit Sie während dieser Zeit nicht bereits an einer Hochschule in der BRD eingeschrieben waren. Die höchste anrechenbare Wartezeit beträgt 16 Halbjahre. Ist vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ein berufsqualifizierender Abschluss außerhalb der Hochschule erlangt und die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Juli 2007 erworben worden, wird die Zahl der Halbjahre um eins für je sechs Monate Berufsausbildung, höchstens jedoch um zwei Halbjahre erhöht. Ist vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ein berufsqualifizierender Abschluss außerhalb der Hochschule erlangt und die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Juli 2003 erworben worden, wird die Zahl der Halbjahre um bis zu vier erhöht. Dies gilt entsprechend, wenn die Ableistung eines Dienstes eine Bewerberin oder einen Bewerber daran gehindert hat, vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung einen qualifizierenden Abschluss außerhalb der Hochschule zu erlangen, sofern der berufsqualifizierende Abschluss zu einer Erhöhung der Zahl der Halbjahre geführt hätte.