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Zulassungsvoraussetzungen

Last modified: 01/25/2012 02:58 PM Print page
Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium

Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge

Für die Bachelorstudiengänge ist neben einer Hochschulzugangsberechtigung für eine Bewerbung auch ein Selbsttest zur Studienorientierung (Orientierungstest) erforderlich; aber schon jetzt können Sie testen, welches Studium am besten zu Ihnen passt. Hier der Orientierungstest

Hochschulzugang für die Bachelorstudiengänge:
Architektur,
Bauingenieurwesen,
Projektmanagement/Bauingenieurwesen,
Gebäudeklimatik,
Pharmazeutische Biotechnologie,
Industrielle Biotechnologie (nur im Wintersemester),
Betriebswirtschaft (Bau und Immobilien),
Energiewirtschaft (nur im Wintersemester) sowie
Energiesysteme

- Allgemeine Hochschulreife,
- Fachgebundene Hochschulreife (alle Formen)
- erfolgreicher Abschluss der letzten Klasse einer Fachoberschule oder
- Fachhochschulreife


Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (Hier weitere Informationen)
In Baden-Württemberg ist beruflich Qualifizierten mit Meisterprüfung oder anderer gleichwertiger beruflicher Fortbildung der allgemeine Hochschulzugang eröffnet. Sonstige beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und in der Regel dreijähriger Berufserfahrung können eine Zugangsberechtigung zu einem ihrer beruflichen Vorbildung fachlich entsprechenden Studium durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben. Bei beiden Zugangswegen findet zusätzlich ein Beratungsgespräch an der Hochschule statt.

Für andere Hochschulzeugnisse,
die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden, ist die Anerkennung erforderlich (siehe auch Absatz "Hochschulzeugnisse aus dem Ausland").

Eine an Fachoberschulen (außerhalb Baden-Württemberg) erworbene Fachhochschulreife ist aufgrund § 58 Abs. 2 Landeshochschulgesetz (LHG) in Baden-Württemberg anerkannt.

Alle übrigen Nachweise der Fachhochschulreife aus anderen Bundesländern, die nicht zum Studium an einer Hochschule in Baden-Württemberg berechtigen, müssen dem

Regierungspräsidium Stuttgart
Schule und Bildung
Anerkennungsstelle
Breitscheidstraße 42
70176 Stuttgart

zur Anerkennung vorgelegt werden. Der Anerkennungsbescheid ist dem Zulassungsantrag beizufügen.

Nachweis eines Vorpraktikums beim Fehlen einer geeigneten Berufsausbildung

a) für die Studienrichtung Bauingenieurwesen: 3 Monate auf Baustellen

b) für die Studienrichtung Gebäudeklimatik: 2 Monate in der Bauausführung

c) für die Studienrichtung Energiesysteme: 2 Monate

Der Schwerpunkt der Tätigkeit ist in den Bereich der Energieversorgung von Liegenschaften, Siedlungen und Kommunen auf die Gebiete Energiemanagement, Energieplanung oder Energienutzung zu legen.

d) für die Studienrichtung Projektmanagement/Bauingenieurwesen: 3 Monate auf Baustellen

Vorpraktika müssen vor Aufnahme des Studiums abgeleistet sein.

Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich.

Um Ausbildungsplätze müssen sich die Bewerber selbst bemühen. Detaillierte Informationen zur Vorpraktika-Richtlinien findet man hier Vorpraktikum Richtlinien

Für die Masterstudiengänge
Architektur ,
Bauingenieurwesen,
Betriebswirtschaft (Bau und Immobilien),
Projektmanagement (Bau),
Gebäudeklimatik
sowie
Pharmazeutische Biotechnologie in Kooperation mit der Universität Ulm

ist ein Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss Voraussetzung für die Zulassung zum Studium. Weitere Kriterien sind überdurchschnittliche Prüfungsergebnisse oder bestimmte Berufserfahrungen.

Hochschulzeugnisse aus dem Ausland
müssen vor der Bewerbung um einen Studienplatz dem Ausländerstudienkolleg an der Hochschule Konstanz zur Anerkennung vorgelegt werden. Dort sind gegebenenfalls ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben, die für eine Bewerbung um einen Studienplatz nachgewiesen werden müssen.

Anfragen sind zu richten an:

Hochschule Konstanz

Studienkolleg - Center for International Students
Brauneggerstraße 55
78462 Konstanz

www.htwg-konstanz.de
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Rubrik Ausländische Bewerber