Hinweis zur Aufnahmeprüfung im Bachelor-Studiengang Architektur (Vorauswahl)
- Informationsblatt über die Auswahlkriterien 1. Bewertung der schulischen Leistungen
Leistungen im Abschlusszeugnis (Abitur/Fachhochschulreife) Dezimalnoten einsetzen, keine Punktzahlen. Bei Zeugnis des Abiturs ist die erreichte Gesamtnote aus den 4 Halbjahren der Jahrgangsstufe 12 und 13 maßgebend. Note a) Note im Fach Deutsch (20%) b) Note im Fach Mathematik (25%) c) Note im Fach Englisch (25%) d) bestbenotetes Fach Kunst oder Musik, wenn vorhanden (30%)
*Weist das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung weder für Musik noch für Kunst eine Note aus, geht die Note in Deutsch zu 50 v. H. ein. (Bei der Note wird nur die erste Stelle hinter dem Komma berücksichtigt.)

Faktor/ Gewicht

gewichtete Note
(Spalte 1) x (Spalte 2)

0,20 0,25 0,25 *0,30

+ + +
=

2. Studiengangsspezifische Berufsausbildung oder praktische Tätigkeit (Nachweise erforderlich – bitte dem Zulassungsantrag beifügen)) a) Abgeschlossene Berufsausbildung in einem bauhandwerklichen/kaufmännischen Ausbildungsberuf als …………………………………………… .am……………………...

b) oder einschlägige praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 12 Monaten als ………………………………………………………………………………………..……….

3. Fachspezifische Zusatzqualifikationen oder außerschulische Leistungen (Nachweise erforderlich – bitte dem Zulassungsantrag beifügen)
Z.B. Mitglied in Arbeitsgemeinschaften, Preise, Auszeichnungen etc., ehrenamtliche Tätigkeiten, Zertifikate, besondere Leistungen in den Bereichen Musik, Darstellungen (Theater) und Medien.

……………………………………………………………………………………………..... ……………………………………………………………………………………………….. …………………………………………………………………………………………………