Hinweis zum Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Projektmanagement (Bau)
- Formblatt zur selbständigen Berechnung der Verfahrensnote -
1. Bewertung der schulischen Leistungen
Leistungen im Abschlusszeugnis (Abitur/Fachhochschulreife) Dezimalnoten einsetzen, keine Punktzahlen. Bei Zeugnis des Abiturs ist die erreichte Gesamtnote aus den 4 Halbjahren der Jahrgangsstufe 12 und 13 maßgebend. Note a) Gesamtnote des Abschlusszeugnisses (40%) b) Note im Fach Deutsch (15%) c) Note im Fach Mathematik (15%) d) Bessere Note im Fach Physik oder Chemie (15%) e) bestbenotete, fortgeführte Fremdsprache (15%) Faktor/ Gewicht gewichtete Note
(Spalte 1) x (Spalte 2)
0,40 0,15 0,15 0,15 0,15
+ + + +
Verfahrensnote ohne Berufsausbildung
(Bei der Verfahrensnote wird nur die erste Stelle hinter dem Komma berücksichtigt.)
=
2. Bewertung beruflicher Leistungen
Ist nur dann maßgebend, wenn eine einschlägige Berufsausbildung vorliegt (siehe Rückseite). Bei Vorliegen einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Bauwesens wird die unter Nr. 1 ermittelte Verfahrensnote um 0,3 verbessert, d. h. von der Verfahrensnote ohne Berufsausbildung werden 0,3 abgezogen.
Abgeschlossene Berufsausbildung als: ……………………………………………………
-
0,3
Verfahrensnote mit Berufsausbildung
=