Gasthörer
Gasthörerstudium
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Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber,
Wer eine hinreichende Bildung nachweist, kann zur Teilnahme an einzelnen curricularen Lehrveranstaltungen zugelassen werden (Gasthörerstudium), sofern ausreichende Kapazität vorhanden ist. Gasthörer werden zu Prüfungen nicht zugelassen. Im Gasthörerstudium erbrachte Studienleistungen werden im Rahmen eines Studiengangs nicht anerkannt.
Bitte gehen Sie beim Ausfüllen des unten aufgeführten Zulassungsantrages folgendermaßen vor:
1. Antrag im Netz ausfüllen
2. Antrag ausdrucken
3. Ausgedruckten Antrag unterschreiben und mit den erforderlichen Unterlagen an die Hochschule Biberach, Zulassungsamt, Karlstraße 11, 88400 Biberach senden oder direkt abgeben.
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