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Deutschlandstipendium

Last modified: 03/26/2012 11:52 AM Print page

Das Deutschlandstipendium der Hochschule Biberach

Zum Wintersemester 2011/12 hat die Hochschule Biberach mit der Vergabe von Deutschlandstipendien gestartet.

Mit dem neu geschaffenen Stipendienprogramm fördert die Bundesregierung besonders begabte und leistungsstarke Studierende und wirbt für eine gelebte Solidarität zwischen Staat und Bürgergesellschaft, zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, zwischen Studierenden und Ehemaligen.

Jeder Euro, den private Förderer für ein Stipendium stiften, wird vom Bund um einen weiteren Euro aufgestockt. 300 Euro stehen dann jedem einzelnen Stipendiaten monatlich zur Verfügung – und natürlich ein tragfähiges Netzwerk zwischen Hochschule und Förderern.

Voraussetzungen für ein Stipendium sind sehr gute Leistungen in Schulen, Studium und Beruf. Darüber hinaus können beispielweise gesellschaftliches oder
politisches Engagement und besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt werden.

Die Förderhöchstdauer richtet sich grundsätzlich nach der Regelstudienzeit. Die Vergabe der Stipendien erfolgt einkommensunabhängig. Eine Doppelförderung nach StipG § 4 ist allerdings ausgeschlossen. Nähere Informationen über das Auswahlverfahren und die Auswahlkriterien finden Sie in der Satzung der Hochschule Biberach.

In den folgenden Dateien befinden sich ausführliche Informationen zur Ausschreibung des Deutschlandstipendiums für das Sommersemester 2012
und zum Bewerbungsverfahren:

  • Ausschreibung

  • Antragsformular

    Eine Bewerbung per E-Mail ist nicht möglich. Der Bewerbungsantrag mit den entsprechenden Nachweisen ist per Post zu richten an:

    Hochschule Biberach
    Studentische Abteilung
    z. Hd. Dipl.-Betriebswirtin (FH) Frau Arndt
    Karlstraße 11
    88400 Biberach/Riß

    Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2012 endet am 23. März 2012 (Eingangstempel)!
    Nur frist- und formgerecht eingereichte Bewerbungen werden im Auswahlverfahren berücksichtigt.

  • Rechtliche Grundlagen

  • Satzung für die Vergabe der Deutschlandstipendien an der Hochschule Biberach


  • Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (StipG)


  • Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipV)


    Hinweis zur Doppelförderung: der unten stehende Link enthält eine Liste von Stipendien, über deren gleichzeitigen Bezug mit dem Deutschlandstipendium (§ 4 StipG) bereits Entscheidungen getroffen wurden. Eine unzulässige Doppelförderung liegt vor, wenn der oder die Studierende eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält. Die folgende Auflistung fasst die bisherigen Ergebnisse zusammen (Stand: 22.02.2012) und steht für Ergänzungen offen.

    Bei den DAAD-Stipendien wurde – in Abstimmung mit dem DAAD – festgestellt, dass die bestehenden Teilstipendienprogramme nicht primär nach Begabungs- und Leistungskriterien vergeben werden. Dagegen sind die Vollstipendienprogramme in erster Linie begabungs- und leistungsabhängig. Während Teilstipendien mit dem Deutschlandstipendien grundsätzlich vereinbar sind (z.B. Erasmus Stipendium, ISAP), fallen Vollstipendien (z.B. B-W Stipendium, Stipendium der Hans und Eugenia Jütting-Stiftung)regelmäßig unter den Ausschluss der Doppelförderung. Diese klare Handhabung sorgtfür Rechtssicherheit.

  • Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium

  • Weitere Informationen