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Voraussetzungen

Last modified: 12/17/2008 05:13 PM Print page
Mit diesen Voraussetzungen muß gerechnet werden

Erwerb der Qualifikation

- allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
  an allgemeinbildenden, technischen oder Wirtschaftsgymnasien

- Fachhochschulreife
  die zum Studium in Baden-Württemberg berechtigt

- andere Hochschulzeugnisse

  die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden. Anerkennung erforderlich.

Hochschulzeugnisse aus dem Ausland müssen vor der Bewerbung um einen Studienplatz dem Ausländerstudienkolleg an der Hochschule Konstanz zur Anerkennung vorgelegt werden. Dort sind gegebenenfalls ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben, die für eine Bewerbung um einen Studienplatz nachgewiesen werden müssen.

Anfragen sind zu richten an:
Ausländerstudienkolleg der Hochschule Konstanz
Brauneggerstraße 55
78462 Konstanz
www.ask.fh-konstanz.de

 

Nachweis eines Vorpraktikums

Als Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelor-Studium Energiesysteme ist eine berufspraktische Tätigkeit (Vorpraktikum) von mindestens 2 Monaten (8 Wochen) nachzuweisen. In dieser Zeit sollten Sie die Struktur eines Betriebes kennenlernen sowie verschiedene Grundkenntnisse erwerben.

 

Der Schwerpunkt der Tätigkeit muss praxisorientiert sein und ist in einen der Bereiche zu legen:
Energieerzeugung, Energieumwandlung, Energieverteilung, Energiemanagement bzw. Energienutzung
sowie der einschlägigen Anlagentechnik.
Dies kann vom Installationsunternehmen im Bereich Heizung, Lüftung, Klima über Stadtwerke und Energieversorger bis hin zu Ingenieurbüros in diesem Bereich sein.

 

Das Vorpraktikum dient dem Kennenlernen von dezentralen und regenerativen Energien, Energiemanagement, Energieeinsparung und rationeller Energieverwendung.

 

Um Ausbildungsplätze müssen sich die Bewerber selbst bemühen. Über das Vorpraktikum ist ein kurzer schriftlicher Bericht zu den Tätigkeiten und den erworbenen Kenntnissen zu erstellen und vom Ausbildungsbetrieb zu bestätigen bzw. abzuzeichnen.
Gegenüber der Hochschule ist das Vorpraktikum durch ein Zeugnis der Ausbildungsfirma, aus der Inhalt und Dauer der Ausbildung hervorgehen, nachzuweisen.


Vorpraktika müssen vor Aufnahme des Studiums abgeleistet sein. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich.

 

Bewerbern mit abgeschlossener Berufsausbildung im entsprechend anerkannten Ausbildungsberuf (z.B. Gas- / Wasser-Installateur, Heizungsbauer, Energieelektroniker, Anlagenmechaniker, Kfz-Mechaniker, Metallbauer etc.) oder Absolvent/in einer Fach- / Berufsoberschule technischer Richtung bzw. eines technischen Gymnasiums, kann die Ableistung des Vorpraktikums erlassen werden. Über die Anrechnung entscheidet der Leiter des Praktikantenamts der Hochschule Biberach.