Immatrikulation
Einschreibung
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Mit der Einschreibung als Studierender (Immatrikulation) wird der Bewerber / die Bewerberin Mitglied der Hochschule. Der Termin für die Einschreibung ist dem Zulassungsbescheid zu entnehmen. Zur Immatrikulation sind die im Zulassungsbescheid aufgeführten Unterlagen vorzulegen.
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Rückmeldung
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Will der Studierende das Studium fortsetzen, so hat er sich innerhalb der von der Hochschule festgesetzten Frist zurückzumelden (§ 57 Abs. 1 FHG). Die Rückmeldung wird durch die Bezahlung des Beitrags für das Studentenwerk und sonstiger öffentlich-rechtlicher Forderungen erklärt. Als Bestätigung der ordnungsgemäßen Rückmeldung erhält der Studierende die entsprechenden Immatrikulationsbescheinigungen.
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Beurlaubung
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Auf Antrag können Studierende beurlaubt werden, wenn entsprechende Gründe vorliegen und der Antrag spätestens vor Vorlesungsbeginn eingereicht ist. Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel 2 Semester nicht überschreiten, bleibt aber für die Berechnung der Regelstudienzeit außer Betracht.
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Regelstudienzeit
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Die Regelstudienzeit beträgt drei Studiensemester inkl. der Master-Thesis. Auf die Regelstudienzeit werden Studienzeiten, die im gleichen Studiengang an einer anderen Hochschule verbracht wurden, voll angerechnet. Andere Studienzeiten werden ganz oder teilweise angerechnet, wenn ein fachlich gleichwertiges Studium vorliegt.
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Beendigung des Studiums
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Das Studium wird mit der Exmatrikulation beendet. Damit ist die Mitgliedschaft an der Hochschule erloschen. Ein Studierender wird exmatrikuliert, wenn
- ihm das Abschlusszeugnis ausgehändigt worden ist
- er seine geforderten Prüfungsleistungen nicht erbracht hat und er für keinen anderen Studiengang zugelassen ist
- ein Zulassungshindernis nachträglich eintrifft
- die Fortführung des Studiums unmöglich wird, weil der Studiengang aufgehoben oder verlegt wird
Ein Studierender kann von Amts wegen exmatrikuliert werden, wenn
- ein Immatrikulationshindernis nachträglich eintritt
- er, ohne beurlaubt zu sein, sich nicht innerhalb der festgelegten Frist zum Weiterstudium zurückmeldet
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Abschlussgrad
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Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums verleiht die Hochschule den Abschlussgrad Master of Science (M.Sc.) Gebäudeklimatik |