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Immatrikulation

Last modified: 12/17/2008 05:15 PM Print page
Hier geht's richtig los: die Einschreibung

Einschreibung

Mit der Einschreibung als Studierender (Immatrikulation) wird der Bewerber / die Bewerberin Mitglied der Hochschule. Der Termin für die Einschreibung ist dem Zulassungsbescheid zu entnehmen. Zur Immatrikulation sind die im Zulassungsbescheid aufgeführten Unterlagen vorzulegen.

Rückmeldung

Will der Studierende das Studium fortsetzen, so hat er sich innerhalb der von der Hochschule festgesetzten Frist zurückzumelden (§ 57 Abs. 1 FHG). Die Rückmeldung wird durch die Bezahlung des Beitrags für das Studentenwerk und sonstiger öffentlich-rechtlicher Forderungen erklärt. Als Bestätigung der ordnungsgemäßen Rückmeldung erhält der Studierende die entsprechenden Immatrikulationsbescheinigungen.

Beurlaubung

Auf Antrag können Studierende beurlaubt werden, wenn entsprechende Gründe vorliegen und der Antrag spätestens vor Vorlesungsbeginn eingereicht ist. Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel 2 Semester nicht überschreiten, bleibt aber für die Berechnung der Regelstudienzeit außer Betracht.

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt drei Studiensemester inkl. der Master-Thesis. Auf die Regelstudienzeit werden Studienzeiten, die im gleichen Studiengang an einer anderen Hochschule verbracht wurden, voll angerechnet. Andere Studienzeiten werden ganz oder teilweise angerechnet, wenn ein fachlich gleichwertiges Studium vorliegt.

Beendigung des Studiums

Das Studium wird mit der Exmatrikulation beendet. Damit ist die Mitgliedschaft an der Hochschule erloschen.

Ein Studierender wird exmatrikuliert, wenn
  1. ihm das Abschlusszeugnis ausgehändigt worden ist
  2. er seine geforderten Prüfungsleistungen nicht erbracht hat und er für keinen anderen Studiengang zugelassen ist
  3. ein Zulassungshindernis nachträglich eintrifft
  4. die Fortführung des Studiums unmöglich wird, weil der Studiengang aufgehoben oder verlegt wird

Ein Studierender kann von Amts wegen exmatrikuliert werden, wenn
  1. ein Immatrikulationshindernis nachträglich eintritt
  2. er, ohne beurlaubt zu sein, sich nicht innerhalb der festgelegten Frist zum Weiterstudium zurückmeldet

Abschlussgrad

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums verleiht die Hochschule den Abschlussgrad
Master of Science (M.Sc.) Gebäudeklimatik