Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums (Diplom oder Bachelor) in einem Ingenieurstudiengang oder in einem anderen vergleichbaren naturwissenschaftlich-technischen Studiengang. Das Prüfungsergebnis muss überdurchschnittlich sein.
Zulassungsantrag zum Master-Studium Gebäudeklimatik
§26 (2) SPO Zulassung zum Studium:
Die Zulassung zum Studium ist in der Satzung der Hochschule Biberach über das hochschuleigene Auswahlverfahren im Master-Studiengang Gebäudeklimatik geregelt. Studienbewerber, die nicht den Bachelor-Studiengang Gebäudetechnik an der Hochschule Biberach absolviert haben, aber einen ersten berufsqualifizierenden, artverwandten Hochschulabschluss besitzen, können zum Master-Studiengang zugelassen werden. Für diesen Personenkreis kann der Prüfungsausschuss individuell zusätzlich zu belegende Module oder Teilmodule aus dem Lehrangebot der Studiengänge Gebäudeklimatik und Energiesystem festlegen. Zusätzlich kann die Belegung bestimmter Fächer aus dem Angebot der Wahl- und Wahlpflichtfächer des Masterstudiengangs vorgeschrieben werden. Bewerber mit einem Bachelor-Abschluss im Umfang von 180 Credits müssen in der Regel 30 Credits zusätzlich zu dem Lehrangebot des Master-Studiengangs erwerben. Die Noten, die in diesen Modulen erzielt werden, werden im Master-Zeugnis berücksichtigt.
Übersicht Zugangsmöglichkeiten Master Gebäudeklimatik hier