Bachelor-Arbeit
Hinweis
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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Bachelor-Arbeit. Maßgeblich ist aber die aktuell gültige SPO.
Den Antrag auf Ausgabe der Bachelor-Arbeit finden Sie
im Prüfungsamt. |
Auszug aus der SPO
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7. Bachelor-Arbeit
Das Thema der Bachelor-Arbeit muss von einem Professor der Fakultät PBT ausgegeben werden.
Themenvorschläge können auch vom Studierenden selbst oder von dritter Stelle gemacht werden. Bei
Anfertigung der Bachelor-Arbeit außerhalb der Hochschule muss diese neben dem Betreuer vor Ort auch
von einem Professor des Studiengangs betreut werden. Es bedarf hierzu der Zustimmung des
Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
Die Anmeldung zur Bachelor-Arbeit ist nur möglich, wenn der Studierende die Module des 2.
Studienabschnitts erfolgreich abgeschlossen hat.
Die Bachelor-Arbeit ist in das siebte Studiensemester integriert. Jeder Studierende hat sich spätestens bis
zum 1. März bzw. bis zum 1. September zur Bachelor-Arbeit anzumelden. Die Bearbeitungszeit beträgt
höchstens drei Monate.
Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist nur in Ausnahmefällen auf Antrag und nur für höchstens 1
Monat möglich. Die Begründung des Antrags hat schriftlich zu erfolgen. Der Grund muss glaubhaft
gemacht werden. Bei Krankheit kann die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangt werden.
Der Abschluss der Bachelor-Arbeit besteht aus einer schriftlichen Arbeit und einem hochschulöffentlichen
Kolloquium zur schriftlichen Arbeit. Die schriftliche Ausarbeitung ist bis spätestens 3 Monate nach
Anmeldung zur Bachelor-Arbeit im Studiengangssekretariat abzugeben und muss eine Zusammenfassung
der Ergebnisse in deutscher und englischer Sprache enthalten.
Nach erfolgreichem Abschluss aller Modulprüfungen sowie der Bachelor-Arbeit erhält der Studierende ein
Bachelor-Zeugnis. |
Zeitpunkt
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Die Bachelor-Arbeit ist in das siebte Semester integriert. |
Dauer
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Die Bearbeitungszeit der Bachelor-Arbeit beträgt höchstens drei Monate. Eine Verlängerung nur in Ausnahmefällen auf Antrag und nur für höchstens 4 Wochen möglich. Die Begründung des Antrags hat schriftlich zu erfolgen. Der Grund muss glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit kann die Vorlage eines Attests verlangt werden. |
Voraussetzungen und Anmeldung
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Ein Wechsel in das 7. Studiensemester ist nur möglich, wenn der Studierende 7 Module aus dem 2. Studienabschnitt erfolgreich abgeschlossen hat.
Jeder Studierende hat sich spätestens bis zum 1. März bzw. bis zum 1. September zur Bachelor-Arbeit anzumelden.
Das Thema der Bachelor-Arbeit muss von einem Professor der Fakultät PBT genehmigt werden. Hierzu ist das Formular Genehmigung Bachelor-Arbeit auszufüllen und im Sekretariat abzugeben. Die Abgabe sollte möglichst frühzeitig vor der Anmeldung der Bachelor-Arbeit erfolgen. |
Thema und Betreuung
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Themenvorschläge können von Professoren, vom Studierenden selbst oder von dritter Stelle gemacht werden.
Bei Anfertigung der Bachelor-Arbeit außerhalb der Hochschule muss diese neben dem Betreuer vor Ort auch von einem Professor des Studiengangs betreut werden. |
Bachelorarbeit als Gruppenarbeit
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Die Bachelor-Arbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der Einzelnen aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist. |
Abgabe der Bachelor-Arbeit
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Die schriftliche Ausarbeitung ist bis spätestens 3 Monate nach Anmelung zur Bachelor-Arbeit beim Prüfungsamt abzugeben und muss eine Zusammenfassung der Ergebnisse in deutscher und englischer Sprache enthalten. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen.
Bei der Abgabe ist schriftlich zu versichern, dass die Arbeit – bei einer Gruppenarbeit der entsprechend gekennzeichnete Anteil der Arbeit – selbständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. |
Bewertung der Bachelor-Arbeit
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Die Bachelor-Arbeit ist in der Regel von zwei Prüfern zu bewerten. Einer der Prüfer soll der Betreuer der Bachelor-Arbeit sein und einer der Prüfer muss ein Professor der Fakultät PBT sein. |
Abschluss
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Der Abschluss der Bachelor-Arbeit besteht aus einer schriftlichen Arbeit und einem hochschulöffentlichen Kolloquium zur schriftlichen Arbeit. |
Wiederholung
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Bei Bewertung der Bachelor-Arbeit oder des Kolloquiums zur schriftlichen Arbeit schlechter als 4.0 kann dies einmal wiederholt werden. Die Ausgabe eines neuen Themas ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach der Bekanntgabe des Nichtbestehens schriftlich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu beantragen. Wird die Antragsfrist versäumt, erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, das Versäumnis ist von der zu prüfenden Person nicht zu vertreten.
Die Bachlor-Prüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn
- die Bachelor-Arbeit im zweiten Versuch nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt
- der Prüfungsanspruch aufgrund einer Fristüberschreitung nach § 8 verloren wurde (siehe oben)
- die Wiederholbarkeit einer Prüfung gemäß § 16 Abs. 3 (Härtefallantrag) nicht gegeben ist.
Über das endgültige Nichtbestehen der Bachelor-Prüfung wird ein Bescheid erteilt, der mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen ist. |
Bachelor-Prüfung
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Die Bachelor-Prüfung besteht aus den benoteten Modul-/ Modulteilprüfungen, dem Praxissemester und der benoteten Bachelor-Arbeit. Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durchschnitt aller Modulnoten des (1.), 2. und 3. Studienabschnitts und der Bachelor-Arbeit, wobei letztere vierfach gezählt wird. |
Bachelor-Zeugnis
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Nach erfolgreichem Abschluss aller Modulprüfungen sowie der Bachelor-Arbeit erhält der Studierende ein Bachelor-Zeugnis. |
Termine
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Genehmigung des Themas der Bachelor-Arbeit
Möglichst frühzeitig vor der Anmeldung der Bachelor-Arbeit. Dazu das Formular "Genehmigung Bachelor-Arbeit" ausgefüllt im Sekretariat PBT abgeben.
Anmeldung der Bachelor-Arbeit
Jeder Studierende hat sich spätestens bis zum 1. März bzw. bis zum 1. September zur Bachelor-Arbeit anzumelden.
Abgabe der schriftlichen Arbeit
Spätestens 3 Monate nach Anmeldung der Bachelorarbeit im Prüfungsamt. |