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Praxissemester

Last modified: 06/16/2010 01:07 PM Print page

Hinweis

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum praktischen Studiensemester. Merkblätter, Vordrucke und Formulare sind im ILIAS verfügbar. Die Informationen sind im Merkblatt Praxissemester zusammengefasst.

Leitung Praktikantenamt

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Prof. Dr.-Ing. Annette Schafmeister

Professorin für die Lehrgebiete
  • Verfahrenstechnik
  • Anlagen- und Apparatebau


  • Telefon:

    07351 582-495

    Fax:

    07351 582-469

    Büro:

    P 3.07

    E-Mail:

    Mail an Prof. Schafmeister

    Voraussetzungen

    SPO Dezember 2005 (gilt für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2008 begonnen haben):
    Ein Wechsel in den dritten Studienabschnitt (6. und 7. Semester) ist nur möglich, wenn der Studierende alle 7 Module des 3. und 4. Semesters erfolgreich abgeschlossen hat.
     
    SPO Juni 2008 (für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2008 begonnen haben):
    Erfolgreicher Übertritt in den zweiten Studienabschnitt. Übertritt in das 6. Semester folgt ohne weitere Vorgaben.

    Beginn und Dauer

    Das praktische Studiensemester im Studiengang Pharmazeutische Biotechnologie wird im sechsten Studiensemester durchgeführt.
     
    Die Dauer beträgt 20 Wochen, mindestens aber 95 Präsenztage (nach Abzug von Fehlzeiten, Krankheit und Urlaub). Die tägliche Präsenzzeit entspricht der Regelarbeitszeit des Betriebes.
     
    Für die erfolgreiche Ableistung des praktischen Studiensemesters werden 30 Creditpoints vergeben.

    Ziele und Einsatzgebiete

    Das praktische Studiensemester beinhaltet die praktische Ausbildung in Betrieben der biopharmazeutischen Industrie oder einschlägigen Forschungseinrichtungen sowie begleitende Lehrveranstaltungen an der Hochschule.
     
    Während des praktischen Studiensemesters sollen die Studierenden einen breiten Einblick in biotechnologische Prozesse erhalten. Die eigenständige Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen im Rahmen des Praxissemesters kann mit in die Bachelor-Arbeit einfließen.

    Beschaffung und Genehmigung der Praxisstellen

    Die Beschaffung eines Platzes für das praktische Studiensemester obliegt den Studierenden.
    Die Praxisstellen sind von den Studierenden vorzuschlagen und vom Dekan oder von einem von diesem beauftragten Professor zu genehmigen. Ein Formular zur Genehmigung ist auf der Homepage PBT verfügbar. Das ausgefüllte Formular muss bis Anfang der Prüfungswochen des 5. Fachsemesters im Sekretariat PBT abgegeben werden.  In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss.

    Nach der Platzgenehmigung seitens der Hochschule tragen die Studierende ihre Firmen-Kontaktdaten online in ILIAS ein (Pharmazeutische Biotechnologie\Umfrage\PBT6\Kontaktdaten – Praxissemester)

    Ausbildungsvertrag

    Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Studierenden wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Die Arbeitsverträge werden sofort nach Erhalt im Sekretariat der Fakultät in Kopie vorgelegt und eine Kopie dort abgelegt. (Für den Fall, dass das Unternehmen keinen eigenen Vertrag zur Verfügung stellt, kann ein “Standardvertrag“ über ILIAS bezogen werden).

    Ausland

    Das Praxissemester kann auch im Ausland in entsprechenden Einrichtungen durchgeführt werden.
     

    Auslands-BAföG können auch Studenten erhalten, die sonst kein BAföG erhalten.

    Berichte und Referat

    Tätigkeitsbericht
    Über die Ausbildung während des praktischen Studiensemesters hat der Studierende einen schriftlichen Bericht zu erstellen. Der Umfang des Berichtes soll 15 – 20 Seiten betragen (gerechnet ab 1. bis letztes Kapitel; Anhang erlaubt, jedoch möglichst nur Rohdaten).
    Die Berichte enthalten:
    • Kurze Vorstellung des Unternehmens / des Tätigkeitsgebiets / der Abteilung
    • Fachliche Beschreibung des Themengebiets
    • Beschreibung der Problemstellung / der Aufgabe
    • Beschreibung der konkreten eigenen Arbeit / Durchführung der Aufgabe
    • Ergebnisse und Diskussion der Arbeit
    Art und Umfang der eigenen Tätigkeit ist zu erkennen. Eine kurze Absprache der Gliederung der Arbeit mit dem Betreuer ist ggf. sinnvoll.
     
    Zur persönlichen Bewertung des Praxissemesters dient das Formular Bewertung Praxissemester. Das Formular ist im ILIAS verfügbar. Das Formular ist vertraulich und verbleibt im Praktikantenamt. Es wird mit dem Tätigkeitsbericht abgegeben.
     
    Tätigkeitsnachweis
    Am Ende des praktischen Studiensemesters stellt die Praxisstelle einen Tätigkeitsnachweis aus, der Art und Inhalt der Tätigkeit, Beginn und Ende der Ausbildungszeit sowie Fehlzeiten ausweist. Die zeitliche Abfolge der Tätigkeiten während des Praxissemesters ist im Bericht zu dokumentieren. Im ILIAS ist eine Vorlage Tätigkeitsbericht zum Download verfügbar.
     
    Beide Dokumente sind spätestens zwei Wochen vor Ende des Praxissemesters (Semesterende SS: 31.8. / Semesterende WS: 28.2.) im Praktikantenamt der Fakultät einzureichen (Postfach im Kopierraum). Für Praxissemesterberichte, die aus dem Ausland zugesandt werden, gilt das gleiche Abgabedatum für ein pdf-File, das via email an den Betreuer in der PBT geschickt wird. Der Bericht in Papierform kann später dem Praktikantenamt vorliegen, allerdings sollte der Abgabeschein (z.B. von DHL) mit fristgerechtem Datum beigefügt werden.
     
    Referat
    Der Studierende wird im Rahmen einer Blockveranstaltung und den Inhalt seiner Praxissemesterarbeit in 10 min. kurz darstellen und in der anschließenden 5-minütigen Diskussion Fragen dazu beantworten.
     

    Bestehen und Benoten des Semesters

    Auf Grundlage des Praxisberichts und Tätigkeitsnachweises wird entschieden, ob der Studierende das praktische Studiensemester erfolgreich abgeleistet hat.

    Wird das praktische Studiensemester nicht als erfolgreich abgeleistet anerkannt, so kann es einmal wiederholt werden. Die Wiederholung des praktischen Studiensemesters muss im darauffolgenden Semester erfolgen. Zuständig für die Entscheidung ist der Prüfungsausschuss.

    Praktikantenamt

    Dem Praktikantenamt obliegt die organisatorische Abwicklung der praktischen Studiensemester, die Koordination der Ausbildungsinhalte und die Pflege der Beziehungen zu den Praxisstellen.

    Betreuung und Lehrveranstaltungen

    Zur Betreuung des praktischen Studiensemesters werden Lehrveranstaltungen sowie Betreuung vor Ort angeboten. Die Studierenden sind zur Teilnahme verpflichtet.
    Zu Beginn und am Ende des Praxissemesters werden Blockveranstaltungen zur Einführung in die Aufgaben des praktischen Studiensemesters und zur Nachbereitung der im Praktischen Studiensemester gemachten Erfahrungen veranstaltet. Letztere sollen auch als Informationsveranstaltungen für Praxisstellen-Suchende aus niedrigeren Semestern dienen. Im Rahmen der Lehrveranstaltung nach dem praktischen Semester wird der Studierende den Inhalt seines Praktikums in Form eines 10-minütigen Vortrages/Referates mit anschließender 5-minütiger Diskussion vorstellen.
     
    Die Betreuung vor Ort ist in der Regel Einzelbetreuung. Während des praktischen Studiensemesters werden Studierende von einem Professor im Unfang von bis zu vier Stunden betreut (Die Zuordnung zu den Professoren erfolgt PBT-intern). Studierende, die ihr praktisches Studiensemester im Ausland absolvieren, können auch durch den Auslandsbeauftragten betreut werden.
     

    Während des praktischen Studiensemesters dürfen Prüfungsleistungen erbracht werden.

    Arbeits- und versicherungsrechtliche Fragen / Stellung des Praktikanten

    Ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Hochschulstudiums ist sozialversicherungsfrei. Die Studenten sind kraft Gesetz gegen Unfall versichert. Sie sind pflichtversichert im Rahmen der Bestimmungen der studentischen Krankenversicherung. Sie unterliegen nicht der Renten- bzw. Arbeitslosenversicherung.
     
    Die Festlegung der Vergütung sowie des Urlaubsanspruchs obliegt den Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und dem Praktikanten.
    Der Praktikant bleibt während des praktischen Studiensemesters Mitglied der Hochschule und behält den Status eines Studierenden. Er hat sich daher ordnungsgemäß zurückzumelden. Während des praktischen Studiensemesters ist er von der Studiengebühr in der Höhe von 500 € befreit.

    Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) läuft bei Praktika im Inland weiter, sofern die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind. Vergütungen und Ausbildungsbeihilfen werden auf die Leistungen aus dem BAföG angerechnet. Bei Auslandspraktika muss das BAföG gesondert beantragt werden.

    Termine

    Meldung zur Genehmigung der Praxisstelle:
    Formular Genehmigung Praxissemesterplatz ist auf ILIAS verfügbar. Ausgefülltes Formular muss bis Anfang der Prüfungswochen des 5. Fachsemesters im Sekretariat PBT abgegeben werden.
     
    Vorlage des Arbeitsvertrages:
    Sofort nach Erhalt wird der Arbeitsvertrag im Sekretariat vorgelegt und als Kopie abgelegt.
     
    Blockveranstaltung:
    Nach Ankündigung
     
    Tätigkeitsnachweis im Praxissemester:
    Zwei Wochen vor Ende des Praxissemesters im Praktikantenamt (Postfach). Als Termin gilt der Poststempel. Semesterende SS: 31.8. / Semesterende WS: 28.2..
     
     
    Tätigkeitsbericht zum Praxissemester mit „Formular Bewertung Praxissemester“:
    Zwei Wochen vor Ende des Praxissemesters im Sekretariat. Als Termin gilt der Poststempel. Semesterende SS: 31.8. / Semesterende WS: 28.2..
     
    Notenverkündung:
    Zu Beginn der Vorlesungszeit des 7.Fachsemesters durch LSF/Prüfungsamt.
     
     
    Beispielhafte Zeitplanung des Praxissemesters:
    Sommersemester: Beginn 1. März – 1. April
    Wintersemester: Beginn 1. August – 1. September
     
    Meldung zur Bachelorarbeit:

    Eine Woche nach Vorlesungsbeginn im 7. Semester.

    Auswahl einiger Firmen für das Praxissemester


    Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG
    Birkendorfer Straße 65
    88397 Biberach/ Riß
    Telefon: 06132 / 77-0
    Telefax: 06132 / 77-30 00
    E-Mail: presse@boehringer-ingelheim.de
    www.boehringer-ingelheim.de

    Merckle GmbH
    Ein Unternehmen der ratiopharm Gruppe
    Graf-Arco-Str. 3
    89079 Ulm
    Tel.: 07 31 - 4 02-01
    Fax: 07 31 - 4 02-78 32
    E-Mail: info@ratiopharm.de
    www.merckle.de

    Dr. Rentschler Holding GmbH & Co. KG
    Mittelstraße 18
    88471 Laupheim
    Tel.: +49(0)7392/701-0
    E-Mail: firmengruppe@rentschler.de
    www.rentschler.de

    Albert Handtmann Holding GmbH & Co. KG
    Arthur-Handtmann-Str. 23
    88400 Biberach
    Tel.: +49 (0) 7351 / 3 42-0
    Fax: +49 (0) 7351 / 3 42-27 62
    info@handtmann.de
    www.handtmann.de

    Vetter Pharma-Fertigung GmbH & Co. KG
    Schützenstraße 87
    88212 Ravensburg
    Telefon: +49-(0)751-3700-0
    Telefax: +49-(0)751-3700-4000
    E-Mail: info@vetter-pharma.com
    www.vetter-pharma.com

    Merck KGaA
    64293 Darmstadt
    www.merck.de