Datenschutzerklärung Fahrzeug-Sharing

Datenschutzerklärung Fahrzeug-Sharing

In dieser Datenschutzerklärung informieren wir darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Fahrzeug-Sharing- Projekt „Zagga!“ verarbeiten. Darüberhinausgehende Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie unter: https://www.hochschulebiberach.de/datenschutz

Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Verantwortlicher i.S. Art. 4 Abs. 7 DSGVO:
Hochschule Biberach
Biberach University of Applied Sciences
Karlstrasse 11
88400 Biberach
Deutschland
Vertretungsberechtigter: Rektor Professor Dr.-Ing. Matthias Bahr
Telefon: +49 7351 582-0
E-Mail: info@hochschule-bc.de
Website: https://www.hochschule-biberach.de

Externer Datenschutzbeauftragter
Unser externer Datenschutzbeauftragter ist erreichbar unter:
E-Mail: datenschutz@hochschule-bc.de
Website: https://www.exacon-gmbh.de

Betroffene Personen können sich bei Fragen im Zusammenhang mit dem Datenschutz und der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten direkt an den Verantwortlichen oder den Datenschutzbeauftragten wenden. Gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO Die Hochschule Biberach führt das Fahrzeugsharing zusammen mit dem folgenden
Kooperationspartner durch: 

Digital Mobility Solutions GmbH
Römerstr 41- 43
52064 Aachen

Die Zusammenarbeit erfordert die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, bei der die Parteien gemeinsam die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung festlegen und sich insoweit als gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne von Art. 26 DSGVO betrachten. 

Fahrzeug-Sharing (Fahrzeugverleih)

Art und Zweck der Verarbeitung:
Die Hochschule Biberach bietet im Rahmen des Projekts „Zagga!“ ein Fahrzeug-Sharing-Angebot an. Nutzerinnen und Nutzer können über die App „MOQO“ Fahrzeuge wie E-Roller, E-Bikes oder E-Autos buchen und ausleihen. Der Verleihprozess wird über die Plattform der Digital Mobility Solutions GmbH technisch abgewickelt. Nach der Registrierung und Freischaltung eines Nutzerkontos können Fahrzeuge reserviert, geöffnet, genutzt und an definierten Standorten zurückgegeben werden. Die App erfasst dafür Start, Dauer und Ende der Buchung bezogen auf das jeweilige Fahrzeug und den jeweiligen Nutzer. Bei führerscheinpflichtigen Fahrzeugen (z. B. E-Roller) erfolgt über die App eine automatisierte Führerscheinvalidierung. Zur Standortbestimmung und zur Kontrolle der Rückgabe an den vorgesehenen Mobilitätsstationen sind die Fahrzeuge mit einem elektronischen Schloss mit integriertem GPSModul ausgestattet. Standortdaten werden ausschließlich bei Entleihe und Rückgabe verarbeitet. Darüber hinaus kann im Einzelfall eine Ortung erfolgen, wenn dies zur Aufklärung von Diebstahl oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen erforderlich ist.

Datenverarbeitung im Rahmen gemeinsamer Verantwortlichkeit:
Die Hochschule Biberach nutzt für das Fahrzeug-Sharing die technische Plattform „MOQO“ der Digital Mobility Solutions GmbH. Die Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten erfolgt dabei im Rahmen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO. Beide Parteien – die Hochschule und die Digital Mobility Solutions GmbH – legen gemeinsam die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung für ausgewählte Prozesse fest. Zweck der gemeinsamen Datenverarbeitung ist insbesondere: die zentrale Verwaltung der Nutzerdaten auf der Plattform von MOQO, die Durchführung einer systemweiten Betrugsprävention (z. B. zur Verhinderung von Mehrfachregistrierungen), sowie die Bereitstellung eines einheitlichen Kundenservices durch MOQO. Die Rollenverteilung und Zuständigkeiten innerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit sind vertraglich geregelt. Die Hochschule ist für die ordnungsgemäße Information der Nutzer bei Erstregistrierung verantwortlich. MOQO übernimmt die operative Umsetzung der Datenverarbeitung, u. a. Speicherung, Pflege und technische Bearbeitung der Nutzerdaten. Auch die Bearbeitung von Betroffenenanfragen (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung) im Zusammenhang mit den gemeinsamen Daten erfolgt durch MOQO. Betroffene Personen können sich zur Wahrnehmung ihrer Rechte sowohl an die Hochschule Biberach als auch direkt an MOQO wenden. Die Parteien haben vereinbart, dass MOQO primärer Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Anfragen im Zusammenhang mit der Plattform ist.

Datenkategorien:

Im Rahmen des Fahrzeug-Sharings werden je nach Nutzung folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

  • Persönliche Identifikationsdaten: Vorname, Nachname, Anschrift, ggf. Titel Benutzerkontodaten: E-Mail-Adresse, Nutzername, Anmeldedaten, ggf. verschlüsselte Passwörter
  • Führerscheindaten (bei führerscheinpflichtigen Fahrzeugen): Führerscheinklasse, Führerscheinnummer, Gültigkeit, Validierungsstatus
  • Elektronische Identifikations- und Kommunikationsdaten: Gerätekennung, IP-Adresse (gekürzt), Nutzungsprotokolle (z. B. Zeitpunkt der Buchung, Nutzung, Rückgabe)
  • Standortdaten: GPS-Daten bei Entleihe und Rückgabe des Fahrzeugs, ggf. im Rahmen der Diebstahls- oder Missbrauchsaufklärung
  • Buchungs- und Nutzungsdaten: Start- und Endzeit der Buchung, Dauer, gebuchtes Fahrzeug, ggf. Ladezustand, Kilometerstand
  • Zahlungsdaten (bei kostenpflichtiger Nutzung): Bankverbindung (IBAN), Kreditkartendaten,
    Rechnungsbeträge, Zahlungsstatus

     

Rechtsgrundlage:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Fahrzeug-Sharings „Zagga!“ erfolgt auf Grundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung): Die Verarbeitung ist erforderlich, um das Fahrzeug-Sharing zu ermöglichen und den mit der Registrierung, Buchung und Nutzung der Fahrzeuge verbundenen Nutzungsvertrag durchzuführen. Dies umfasst insbesondere die Verwaltung des Nutzerkontos, die Durchführung von Buchungen sowie die Rückgabe der Fahrzeuge. Teilweise erfolgt die Datenverarbeitung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (Art.6 Abs. 1 lit. c DSGVO), z. B. im Rahmen steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen oder zur Erfüllung behördlicher Anforderungen (z. B. im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen oder
Ordnungswidrigkeiten).

Empfänger und Drittlandtransfer:
Die Hochschule Biberach nutzt für das Fahrzeug-Sharing die technische Plattform „MOQO“ der Digital Mobility Solutions GmbH, Römerstraße 41–43, 52064 Aachen. Im Rahmen der Nutzung werden personenbezogene Daten an dieses Unternehmen übermittelt. Die Datenverarbeitung erfolgt dabei teils im Rahmen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO und teils im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO:
 

  • Gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO):
    MOQO und die Hochschule Biberach legen für bestimmte Verarbeitungsvorgänge gemeinsam die Zwecke und Mittel der Verarbeitung fest. Dies betrifft insbesondere die zentrale Verwaltung der Nutzerdaten auf der Plattform, die Betrugsprävention (z. B. zur Verhinderung von Mehrfachregistrierungen) sowie die Erbringung eines übergreifenden Kundenservices. Betroffene Personen können sich zur Wahrnehmung ihrer Rechte sowohl an die Hochschule als auch an MOQO wenden. Die primäre Bearbeitung datenschutzrechtlicher Anfragen im Zusammenhang mit der Plattform erfolgt durch MOQO.
  • Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO):
    Für technische Verarbeitungstätigkeiten – insbesondere die Bereitstellung und den Betrieb der App, die Nutzer- und Buchungsverwaltung, Führerscheinvalidierung sowie Supportfunktionen – wird MOQO als Auftragsverarbeiter im Auftrag der Hochschule tätig. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich weisungsgebunden. Ein entsprechender Vertrag zur Auftragsverarbeitung wurde geschlossen. 
     

MOQO setzt zur Erfüllung seiner Leistungen weitere Unterauftragsverarbeiter ein, die sorgfältig ausgewählt und vertraglich verpflichtet wurden. Ein Drittlandtransfer außerhalb der EU/des EWR findet nur statt, wenn dabei ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist (z. B. durch EU-Standardvertragsklauseln oder Angemessenheitsbeschlüsse nach Art. 45 DSGVO).

Speicherdauer:
Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung des jeweiligen Zwecks erforderlich ist. Nutzerkonten und Buchungsdaten können durch die Nutzer selbst über die App gelöscht bzw. deaktiviert werden. Die Löschung erfolgt vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Vertragsbezogene Daten, insbesondere Buchungs- und Abrechnungsdaten, werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Diese betragen in der Regel 6 Jahre (z. B. für geschäftliche Korrespondenz) bzw. 10 Jahre (z. B. für steuerrechtlich relevante Unterlagen). Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht, sofern keine anderweitige Rechtsgrundlage für eine weitere Verarbeitung besteht (z. B. zur Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen).

Folgen bei Nichterteilung:
Sie sind nur verpflichtet, diejenigen personenbezogenen Daten bereitzustellen, die für den Abschluss und die Durchführung des Leihvertrages erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten ist der Abschluss und die Durchführung eines Fahrzeugverleihs in der Regel nicht möglich. Alle darüber hinausgehenden Angaben sind freiwillig
und für die Nutzung des Angebots nicht zwingend erforderlich.
 

Schadensregulierung


Art und Zweck der Verarbeitung:
Im Falle von Schäden an Fahrzeugen des Projekts „Zagga!“ verarbeitet die Hochschule Biberach personenbezogene Daten zur Dokumentation, Prüfung und ggf. Regulierung solcher Schäden. Die Schadenserfassung erfolgt in der Regel durch Meldung der Nutzerinnen und Nutzer über die App oder direkt an die Hochschule. Die Instandsetzung beschädigter Fahrzeuge erfolgt über
autorisierte Vertragswerkstätten. Sofern die verursachende Person nicht bekannt ist, kann die Hochschule auf Grundlage der
Buchungs- und Fahrzeugnutzungsdaten eine Zuordnung über das Backend-System vornehmen. Ist eine verantwortliche Person ermittelt, wird diese zur Klärung des Sachverhalts kontaktiert. Dabei können die in der App hinterlegten Kontaktdaten (z. B. E-Mail-Adresse, Anschrift) verwendet werden.

Verarbeitete Datenkategorien:
Im Rahmen der Schadensregulierung werden insbesondere folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:

  • Persönliche Identifikationsdaten: Name, Vorname, Anschrift, ggf. Titel
  • Öffentliche Identifikationsdaten: Führerscheinnummer
  • Beschwerde- und Schadensmeldungen: Informationen zu Unfällen, Vorkommnissen oder Beschwerden, einschließlich Art und Umfang der Schäden oder Verletzungen
  • Abrechnungs- und Verrechnungsdaten (Clearing): Angaben zu Forderungen, gezahlten Beträgen oder anderen Formen der Kostenerstattung

    Rechtsgrundlage:
    Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Durchführung des mit der Nutzerin oder dem Nutzer geschlossenen Nutzungsverhältnisses. Dies umfasst insbesondere die Prüfung und Abwicklung von Schäden, die während der Nutzung der Fahrzeuge entstanden sind.

    Empfänger und Drittlandtransfer
    Im Rahmen der Schadensregulierung kann es erforderlich sein, dass personenbezogene Daten an beauftragte Vertragswerkstätten, Versicherungen oder ggf. Rechtsvertretungen übermittelt werden, soweit dies zur Prüfung oder Abwicklung des Schadens notwendig ist. Eine Übermittlung in Drittstaaten außerhalb der EU/des EWR ist im Zusammenhang mit der Schadensregulierung nicht vorgesehen.

    Speicherdauer:
    Daten im Zusammenhang mit einem Schadensfall werden so lange gespeichert, wie dies zur Abwicklung des Falls sowie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Darüber hinaus gelten gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere gemäß handels- und steuerrechtlichen Vorgaben, wonach bestimmte Unterlagen bis
    zu 10 Jahre aufbewahrt werden müssen. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen werden die Daten gelöscht, sofern keine andere
    Rechtsgrundlage für eine längere Speicherung besteht.

    Folgen bei Nichterteilung:
    Die Bereitstellung personenbezogener Daten im Rahmen der Schadensregulierung ist erforderlich, um Ansprüche zu prüfen und ggf. geltend zu machen oder abzuwehren. Ohne diese Daten ist eine ordnungsgemäße Klärung und Abwicklung von Schadensfällen in der Regel nicht möglich. Die Folge kann sein, dass eine Nutzung des Fahrzeugangebots zukünftig ausgeschlossen wird oder bestehende Forderungen nicht geklärt werden können.
     

    Ihre Betroffenenrechte

    Zur Ausübung Ihrer Betroffenenrechte und sonstiger Anliegen im Zusammenhang mit dem Datenschutz wenden Sie sich bitte an die angegebenen Kontaktdaten des Verantwortlichen oder des Datenschutzbeauftragten. Als Betroffener i.S.d. DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

    Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
    Sie können Informationen über Ihre gespeicherten Daten verlangen.

    Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
    Sie können fehlerhafte Daten korrigieren lassen.

    Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
    Sie können von uns die Löschung Ihrer Daten verlangen, sofern hierfür die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
    Sie können die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, sofern hierfür die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
    Soweit dies technisch möglich ist haben Sie das Recht, Ihre Daten in einem strukturierten Format zu erhalten.

    Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
    Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten aus Gründen jederzeit widersprechen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. 

    Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung (Art. 7 Abs. 3
    DSGVO)
    Falls Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung gegeben haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung erfolgten Verarbeitung bis zum Widerruf nicht berührt. Ihren Widerruf richten Sie bitte an die angegebenen Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder Verantwortlichen.

    Fristen zur Erfüllung von Betroffenenrechten
    Wir bemühen uns grundsätzlich, allen Anfragen innerhalb von 30 Tagen nachzukommen. Diese Frist kann sich jedoch aus Gründen gegebenenfalls verlängern, die sich auf das spezifische Betroffenenrecht oder die Komplexität Ihrer Anfrage beziehen.
     


    Zuständige Aufsichtsbehörde

    Die Hochschule Biberach nimmt Ihre Bedenken und Rechte sehr ernst. Sollten Sie aber der Ansicht sein, dass wir Ihren Beschwerden oder Bedenken nicht hinreichend nachgekommen sind, haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzbehörde einzureichen.

    Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
    Postfach 10 29 32
    70025 Stuttgart
    Telefon: 07 11/61 55 41-0
    Telefax: 07 11/61 55 41-15

    Wesentliche Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach
    Art. 26 Abs. 2 DSGVO

    Was ist der Grund für die gemeinsame Verantwortlichkeit?
    Im Rahmen des Fahrzeug-Sharing-Angebot „Zagga!“ arbeiten die Hochschule Biberach und die Digital Mobility Solutions GmbH eng zusammen. Dies betrifft auch die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Die beteiligten Parteien haben gemeinsam die Reihenfolge der Verarbeitung in den einzelnen Prozessabschnitten abgestimmt. Sie sind daher innerhalb der
    nachfolgend beschriebenen Prozessabschnitte gemeinsam für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich.

    Was haben die Parteien vereinbart?
    Im Rahmen ihrer gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit haben die Hochschule Biberach und die Digital Mobility Solutions GmbH vereinbart, wer von ihnen welche Pflichten nach der DSGVO erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung der Rechte betroffener Personen sowie die Erfüllung der Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO.
    Diese Vereinbarung ist erforderlich, da personenbezogene Daten in unterschiedlichen Prozessabschnitten und IT-Systemen verarbeitet werden, die entweder von der Hochschule Biberach oder von der Digital Mobility Solutions GmbH betrieben werden.

    Was bedeutet das für Betroffene?
    Auch wenn eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht, erfüllen die Parteien die datenschutzrechtlichen Pflichten entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für die einzelnen Prozessabschnitte. Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit bestehen folgende Regelungen zu Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten:
     

  • Erhebung und Speicherung der Nutzerdaten: Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt durch die Hochschule
    oder über die App von MOQO. Die Speicherung der Daten erfolgt zentral durch MOQO.

    Zuständige Vertragspartner*in: Hochschule Biberach
     
  • Verarbeitung zur Buchung, Nutzung und Rückgabe von Fahrzeugen: MOQO übernimmt die technische Umsetzung der Fahrzeugbuchung und -nutzung. Die Hochschule bleibt im Rahmen des Projekts verantwortliche Stelle für die eigentliche Durchführung des Fahrzeugverleihs.

    Zuständige Vertragspartner*in: Hochschule Biberach
     
  • Führerscheinvalidierung (bei führerscheinpflichtigen Fahrzeugen): Die automatisierte Führerscheinvalidierung wird durch MOQO durchgeführt. Die datenschutzrechtliche Verantwortung für diesen Vorgang tragen beide Parteien gemeinsam.

    Zuständige Vertragspartner*in: Hochschule Biberach, Digital Mobility Solutions GmbH
     
  • Betrugsprävention und Kundenservice: MOQO verarbeitet personenbezogene Daten zur Verhinderung von Mehrfachregistrierungen (Betrugsprävention) und zur Unterstützung bei Kundenanfragen.

    Zuständige Vertragspartner*in: Digital Mobility Solutions GmbH
     
  • Betroffenenrechte (Art. 15–22 DSGVO): Anfragen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit oder Widerspruch können an beide Parteien gerichtet werden. MOQO übernimmt im Rahmen der
    Vereinbarung die operative Bearbeitung und Umsetzung dieser Anfragen.

    Zuständige Vertragspartner*in: Hochschule Biberach, Digital Mobility Solutions GmbH

    Jede Partei macht Ihnen im Rahmen ihrer Zuständigkeit die gemäß Art. 13, 14 DSGVO erforderlichen Informationen unentgeltlich zugänglich.

    Datenschutzrechte können sowohl bei der Hochschule Biberach sowie bei der Digital Mobility Solutions GmbH geltend gemacht werden. Sie erhalten die Rückmeldung grundsätzlich von der Stelle, bei der Sie Ihre Rechte geltend gemacht haben. Hierfür lässt jede Partei der anderen sämtliche dafür notwendigen Informationen aus ihrem Prozessabschnitt zukommen.