Aufgrund einer Veröffentlichung in den sozialen Medien bezieht das Rektorat der Hochschule Biberach (HBC) Stellung in Bezug auf die Vergabe eines Lehrauftrages an den Rechtsanwalt Markus Haintz.
Der Lehrauftrag war zuletzt für das Sommersemester 2020 an ihn vergeben worden und endete turnusgemäß am 31. August. Dies entspricht dem formal korrekten Vorgang und stellt keine kurzfristig ausgesprochene Kündigung eines Dienstverhältnisses dar. Für die Lehrleistung „Privates Baurecht“ wurde bereits im Herbst 2019 eine Nachfolge bestimmt.
Aufgrund der Aktivitäten von Markus Haintz sind sich Rektorat und Fakultät einig darüber, dass in der Zukunft kein neuer Lehrauftrag mehr an den Juristen vergeben werden soll.
Mit unserem Tun stehen wir als Hochschule und damit als Bildungseinrichtung für eine offene Gesellschaft; Feinden dieser offenen Gesellschaft will die HBC keine Plattform bieten.
Die Art und Weise, wie die Hochschule Biberach das digitale Sommersemester sowie das hybride Wintersemester unter Coronabedingungen gestaltet hat und Sorge trägt, dass Sicherheit und Gesundheit der Studierenden und Lehrenden so gut als irgend möglich gewahrt und geschützt und gleichzeitig vollgültige Studiensemester zum Nutzen und Wohle unserer Studierenden und der Gesellschaft organisiert werden, macht deutlich, dass wir unserer Verantwortung gegenüber dem Einzelnen und der Gesellschaft in dieser Pandemie gerecht werden und unser Handeln in Tradition der Aufklärung an wissenschaftlichen Gesichtspunktion orientieren.
Nach der Skandalisierung durch Markus Haintz – „Kündigung meines Lehrauftrages an der Hochschule Biberach“ – erhalten wir negative wie positive Rückmeldungen. Zahlreiche Reaktionen begrüßen unser Handeln ausdrücklich.