AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des HBC Zagga! Sharing

Stand 20.02.2023

Präambel

Das HBC Zagga! Sharing (im Folgenden „Zagga!“) bietet seinen Kunden die Nutzung von elektrisch und mechanisch betriebenen Fahrzeugen (insb. E-Roller, E-Bikes, E-Autos und Fahrräder) im Rahmen der Kurzzeitmiete auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) an. Mittels der Registrierung bei moqo/Zagga! (Basisvertrag) wird der Kunde berechtigt, nach folgenden Bestimmungen dieser AGB die Kraftfahrzeuge nach Abschluss des jeweiligen Einzelmietvertrages zu nutzen.

§ 1 Zugelassene Kunden, Vertragspartei und Geltungsbereich dieser AGB

(Abs.1: Vertragspartner)

Die Bereitstellung erfolgt im Rahmen eines Pilotprojekts durch die Hochschule Biberach (HBC) Karlstrasse 11, 88400 Biberach, Deutschland.

(Abs.2: Zugelassene Kunden)

Kunden von Zagga! können nur natürliche Personen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (im Folgenden „BGB“) sein, die einen gültigen Basisvertrag mit Zagga! abgeschlossen haben und nach folgenden Kriterien nutzungsberechtigt sind:

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines PKW, Motorrads oder Kleinkraftrades sind, sofern dies für das konkret zu nutzende Fahrzeug gesetzlich vorgegeben ist,
  3. die Fahrerlaubnis nach Ziff. 2 von der Bundesrepublik Deutschland bzw. von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Lichtenstein, Norwegen oder Island erteilt worden ist, oder als internationaler Führerschein in Verbindung mit dem jeweiligen nationalen Führerschein akzeptiert worden ist, sofern diese in der Bundesrepublik Deutschland zum Führen eines PKW bzw. Motorrads berechtigen.

(Abs.3: Geltungsbereich)

Diese AGB regeln sowohl die Registrierung (Basisvertrag) bei Zagga! als auch den Einzelvertragsschluss zur Kurzzeitmiete der Kraftfahrzeuge. Sie gelten ausschließlich, es sei denn Zagga! stimmt ausnahmsweise entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bestimmungen des Kunden ausdrücklich zu. Neben diesen AGB kann Zagga! für die Nutzung ihrer Produkte ergänzende Bedingungen vorsehen. (Abs.4: Recht zur Änderung der AGB)

(Abs. 4 Änderungsvorbehalt)

Zagga! ist jederzeit berechtigt, diese AGB – insbesondere für künftige Einzelmietverträge – zu ändern oder zu ergänzen, es sei denn, das ist für die Kunden nicht zumutbar. Hierzu benachrichtigt Zagga! seine Nutzer rechtzeitig über die Änderungen (schriftlich, per E-Mail oder in der Zagga!-App „moqo“) und veröffentlicht diese auf der Internetseite von Zagga!. Fehlt es an einem Widerspruch des Kunden bezüglich der Änderungen der AGB, der innerhalb von einem Monat nach der Benachrichtigung erfolgen muss, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. In der Benachrichtigung wird der Kunde auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist ausdrücklich hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs des Kunden gegen die Änderung oder Ergänzung der AGB ist Zagga! berechtigt, den Basisvertrag auf Grundlage dieser AGB gegenüber dem Kunden mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

(Abs.5: Hinterlegung der AGB)

Der Kunde kann die AGB jederzeit auf der Internetseite der HBC abrufen, ausdrucken sowie speichern.
 

§ 2 Vertragsgegenstand

(Abs.1: Gegenstand)

Gegenstand des Vertragsverhältnisses zwischen Zagga! und seinen Kunden auf Grundlage dieser AGB ist zum einen der Basisvertrag, welcher als Rahmenvertrag die Rechtsbeziehung der Parteien während der Registrierung und der folgenden Serviceleistungen vorsieht, und sind zum anderen die Einzelmietverträge, welche auf Grundlage dieser AGB und auf Grundlage des Basisvertrages zwischen den Parteien einzeln vereinbart werden.

(Abs.2: Smartphone-App)

Im Rahmen des Basisvertrages, der diesen AGB unterliegt, gibt Zagga! seinen Kunden mittels Zugang über eine Smartphone-App von Digital Mobility Solutions („moqo“) (im Folgenden „App“) eine Übersicht über alle verfügbaren Kraftfahrzeuge in seiner Umgebung, damit der Kunde Reservierungen tätigen kann und entsprechend ausgewählte Fahrzeuge anmieten und seine Miete beenden kann. Zur Nutzung der App benötigt der Kunde seine persönlichen Anmeldedaten. Zagga! stellt den Kunden die App nur zur Nutzung zur Verfügung und gestattet den registrierten Kunden hierauf zuzugreifen. Weder Quellcode noch Objektcode der Software werden dem Kunden überlassen. Der Kunde erhält lediglich die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf die Software, welche auf einem zentralen Server gehostet ist, mittels Internet zu zugreifen und zu nutzen. Die Nutzung der App erfolgt ohne Entgelt.

(Abs.3: Einzelmietverträge)

Im Rahmen des Basisvertrages bietet Zagga! seinen Kunden in seinem Geschäftsgebiet die unentgeltliche Nutzung von Fahrzeugen im Rahmen der Kurzzeitmiete an, welche der Kunde durch Einzelmietverträge auf der Grundlage des Basisvertrages anmieten kann. Eine Verfügbarkeitsgarantie wird von Zagga! nicht ausgesprochen. Zagga! ist berechtigt die Nutzung von Fahrzeugen einzuschränken oder komplett auszuschließen (z.B. aufgrund von Eisglätte).
 

§ 3 Registrierung, Vertragsschluss, Anmietung und Reservierung

(Abs.1: Basisvertrag)

Der Basisvertrag kommt durch ordnungsgemäße Registrierung bei moqo/Zagga! zustande. Hierfür füllt der Kunde das Online-Anmeldeformular vollständig aus und befolgt die Online-Hinweise zur Registrierung. Durch die Eingabe der Stammdaten und das Akzeptieren der AGB gilt die Registrierung als ordnungsgemäß abgeschlossen. Erst durch die Freischaltung kommt der Basisvertrag zwischen den Parteien rechtswirksam zustande. Zur Anmietung von nach StVO führerscheinpflichtigen Fahrzeugen ist es nötig, dass der Kunde zudem seinen Führerschein verifiziert. Jeder Kunde darf sich nur einmal registrieren.

Zagga! behält sich das Recht vor, den Kunden jederzeit zur Durchführung eines erneuten Validierungsprozesses aufzufordern. Sollte der Kunde dem nicht nachkommen, kann Zagga! das Benutzerkonto sperren.

(Abs.2: Einzelmietverträge/Anmietung)

Einmal registriert, kann der Kunde auf der Grundlage des Basisvertrages ein beliebiges Kraftfahrzeug von Zagga! anmieten, sofern dieses verfügbar ist – sprich dieses nicht durch einen anderen Kunden reserviert bzw. ausgeliehen ist und keine technischen oder betrieblichen Gründe eine Vermietung des Fahrzeuges verhindert. Der Kunde kann immer nur maximal ein Kraftfahrzeug zeitgleich per Einzelmietvertrag anmieten. Welche Kraftfahrzeuge zum Zeitpunkt der gewünschten Anmietung verfügbar sind, kann der Kunde in der App erkennen. Der Mietvertrag über die Nutzung eines Zagga! Fahrzeuges wird abgeschlossen, indem der Kunde den Mietvorgang in der App auslöst.

(Abs.3: Reservierung im Rahmen der Einzelvermietung)

Kunden können verfügbare Zagga! Fahrzeuge auch reservieren. Wird ein reserviertes Fahrzeug nicht innerhalb von 30 Minuten nach Mietbeginn vom Kunden angemietet, wird das Fahrzeug wieder zur Benutzung für alle Kunden freigegeben. Zagga! behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei andauernden, wiederholten Reservierungen eines Kunden desselben Fahrzeugs, ohne jenes anzumieten, diesen abzumahnen und gegebenenfalls den Basisvertrag nach Abmahnung zu kündigen.

§ 4 Pflichten und Rechte von Zagga!

Folgende Pflichten und folgende Rechte bestehen für Zagga!:

  1. Zagga! ist nicht verpflichtet, für alle Endgeräte eine App im Sinne von § 2 Abs.2 dieser AGB bereit zu stellen.
  2. Zagga! darf dem Kunden Nachrichten senden, um diesen über Neuheiten und Weiterentwicklungen zu informieren.
  3. Zagga! behält sich das Recht vor, die App technisch und inhaltlich zu ändern.
  4. Zagga! behält sich das Recht vor, den Geschäftsbereich zu ändern.

§ 5 Pflichten der Kunden

Bezogen auf die folgenden Verfahrensstadien ist der Kunde zu Folgendem verpflichtet – wobei die einzelnen Verpflichtungen entsprechend auch für jeden anderen Zeitpunkt der Dauer des jeweiligen Einzelmietvertrages gelten:

1. Registrierung

Die Kunden sichern bei der Registrierung gegenüber Zagga! ausdrücklich zu, dass alle angegebenen Daten im Wege des Registrierungsprozesses wahr und vollständig sind.

Die Kunden verpflichten sich, eigenverantwortlich Änderungen bzw. Ergänzungen ihrer Daten (insbesondere E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer, die hinterlegten Zahlungsverbindungen, Einschränkungen ihrer Fahrberechtigung) und Angaben hierzu unverzüglich Zagga! schriftlich mitzuteilen.

2. Nutzung der App

Eine Weitergabe des Smartphones des Kunden, auf dem die App installiert ist (Zugangsmedium) und der persönlichen Anmeldedaten (Benutzername und Passwort) an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde haftet für die verursachten Schäden, die Zagga! durch den Verlust oder die Weitergabe des Zugangsmediums entstanden sind.

3. Überprüfung des Fahrzeuges vor Fahrantritt

Der Kunde muss sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, insbesondere durch eine Sichtprüfung der Reifen, überzeugen. Ist keine Verkehrssicherheit gewährleistet, darf das Fahrzeug nicht bewegt werden. Erkennbare Schäden/Mängel müssen mit der auf der App angezeigten Schadensliste abgeglichen werden. Darüber hinaus festgestellte Mängel/Schäden sind Zagga! vor Fahrtantritt zu melden. Mit Ausnahme bereits Zagga! gemeldeter Vorschäden gilt das Kraftfahrzeug als optisch und technisch einwandfrei, wenn der Kunde keine Neuschäden meldet.

Der Kunde darf keine eigenmächtigen Umbauten oder Reparaturen am Kraftfahrzeug durchführen.

4. Während der Fahrt

Der Kunde muss bei jeder Fahrt mit einem nach StVo führerscheinpflichtigen Fahrzeug (u.a. E-Roller, E-PKW) seine gültige Fahrerlaubnis mitführen. Die Fahrtberechtigung ist zudem an die Einhaltung aller im Führerschein enthaltenen Bedingungen gebunden.

Im Interesse aller Kunden, der Umwelt und der Allgemeinheit hat der Kunde auf eine sichere Fahrweise zu achten und die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Der Kunde hat mit dem Kraftfahrzeug sorgsam umzugehen, sowie dieses nicht grob zu verschmutzen.

Beim Parken hat der Kunde die Kraftfahrzeuge auf den nach Nr. 5 dieses Paragraphen erlaubten Flächen zu parken.

Auf Verlangen von Zagga! hat der Teilnehmer jederzeit den genauen Standort des Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen, dies gilt insbesondere bei Mietvorgängen von mehr als 24 Stunden.

Bei Mängeln, technischen Störungen oder sonstigen den mietvertraglichen Gebrauch behindernden Störungen, hat der Kunde Zagga! unverzüglich telefonisch zu informieren. Das gleiche gilt, wenn sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt.

In der StVO nicht vorgeschriebene Schutzausrüstung (Fahrradhelm, Reflektionsstreifen, etc.) obliegen bei Bedarf dem Kunden.

Für die nach StVO vorgeschriebene Schutzausrüstung (Helm bei E-Rollern, funktionierende Gurte etc.) werden durch Zagga! gestellt. Eine fehlende Schutzausrüstung ist zu melden und eine Fahrt mit dem Fahrzeug in diesem Fall unzulässig.

E-Autos, die an den beiden Hochschulstandorten positioniert sind, dürfen nur für Dienstfahrten durch Hochschulangehörige verwendet werden.

5. Parken

Der Kunde ist verpflichtet, Zagga! Fahrzeuge ordnungsgemäß und der StVO entsprechend nur auf einem Parkplatz des öffentlichen Verkehrsraumes abzustellen (dazu gehören auch gebührenpflichtige öffentliche Parkflächen, solange eine gültige Parkberechtigung besteht).

Darüber hinaus ist das Abstellen der Fahrzeuge auf Behindertenparkplätzen, Halte- und Parkverboten, Taxiparkplätzen sowie privatem Grund und privaten Parkflächen (z.B. Parkhäuser, Supermarktparkplätze und ähnlichen Parkzonen mit Sondernutzung) nicht gestattet.

Dem Kunden ist es nur dann gestattet, das Kraftfahrzeug auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschildern wie „6:00 bis 15:00 Uhr“ oder „30.03.2015 bis 30.04.2015 von 8:00 bis 18:00 Uhr“) abzustellen, wenn die Einschränkung der Parkberechtigung erst 72 Stunden nach Abstellen des Kraftfahrzeuges wirksam wird. Dies gilt ebenfalls für bereits angeordnete aber noch nicht zeitlich gültige Parkverbote (z.B. „wegen Bauarbeiten“). Bei schuldhafter Zuwiderhandlung trägt der Kunde etwaige Bußgelder und Abschleppkosten.

6. Rückgabe des Kraftfahrzeugs

Der Kunde ist verpflichtet das Fahrzeug ordnungsgemäß im Sinne von § 7 dieser AGB zurückzugeben.

Gegenstände, die zur Fahrzeugausstattung gehören, darf der Kunde über das Mietende hinaus nicht von dem Fahrzeug entfernen.

Der Mietvorgang ist beendet, wenn der Kunde das Fahrzeug ordnungsgemäß i.S. von § 7 zurückgebracht hat, elektrische Fahrzeuge an einen freien Ladeplatz angeschlossen hat und in der App den Mietvorgang beendet hat.

Die maximale Ausleihdauer der Fahrzeuge beträgt 6h. Bei Missachtung der maximalen Ausleihdauer kann eine Sperrung des Kunden vorgenommen werden.

7. Unfall, Diebstahl, Zerstörung oder sonstige Beschädigungen

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Zerstörungen oder Beschädigungen ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, außer dem Zagga! Kraftfahrzeug, zu Schaden gekommen ist.

Die Polizei und/oder Feuerwehr ist darüber zu informieren, dass das Unfallfahrzeug falls zutreffend ein Elektrofahrzeug ist.

Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde eine Schuldanerkenntnis erst nach vorheriger Zustimmung Zagga!s abgeben.

Der Kunde ist verpflichtet, Zagga! zunächst unverzüglich telefonisch über Schadensereignisse zu informieren und Zagga! nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten. Die schriftliche Unterrichtung durch den Kunden hat spätestens sieben Tage nach dem Schadensereignis zu erfolgen. Geht innerhalb dieser Frist keine Schadensmeldung bei Zagga! ein, so kann der Unfall nicht von der Versicherung bearbeitet werden und Zagga! behält sich vor, alle unfallbedingten Kosten dem Kunden zu belasten.

Fahrräder, E-Bikes und E-Lastenräder sind nicht versichert. Die Verpflichtung zur unverzüglichen Schadensmeldung bleibt jedoch auch in diesen Fällen bestehen.

Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, wenn die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist und das Fahrzeug an ein Abschleppunternehmen übergeben oder nach Absprache mit Zagga! innerhalb des Geschäftsgebietes abgestellt worden ist. Die Fortsetzung der Fahrt ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis von Zagga! zulässig.

Die Wahl der Reparaturwerkstatt steht allein Zagga! zu.
 

§ 6 Anmietungsverbote

Dem Kunden ist die Einzelanmietung der Zagga!-Fahrzeuge beim Vorliegen einer der folgenden Bedingungen vertraglich untersagt:

  1. Die Fahrzeuge unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰.
  2. Die Fahrzeuge zu nutzen, wenn sich der Kunde nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte befindet.
  3. Die Fahrzeuge für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen, Rennen jeder Art, Fahrzeugtests, Fahrschulungen oder für die gewerbliche Mitnahme von Personen zu verwenden.
  4. Mit den Fahrzeugen Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnten.
  5. Die Fahrzeuge für die Begehung von Straftaten zu verwenden.
  6. Leicht entzündliche, giftige oder sonstige gefährliche Stoffe mit den Fahrzeugen zu transportieren.
  7. Mehr Personen zu befördern, als für das jeweilige Fahrzeug zulässig bzw. zugelassen sind. Detaillierte Informationen hierzu stehen unter www.zagga.bike
  8. Kinder zu befördern, sofern diese nicht ordnungsgemäß gesichert werden können oder aufgrund ihrer Größe eine sichere Fahrt nicht gewährleistet werden kann.
  9. Mit dem Fahrzeug Fahrten ins Ausland zu unternehmen.

Zuwiderhandlung durch die Einzelanmietung trotz des Vorliegens eines der obigen Anmietungsverbote berechtigen Zagga! dazu den entsprechenden Einzelmietvertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen bzw. von diesem Vertrag zurück zu treten und den Basisvertrag zu kündigen. In diesem Fall sind Ersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Der Anspruch von Zagga! gegen den Kunden auf Ersatz des Schadens auf Grundlage der Verletzung dieses Anmietungsverbotes bleibt jedoch unberührt.
 

§ 7 Rückgabe des Kraftfahrzeugs

Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn sie an einem der vorgesehenen Standorte, ersichtlich in der Zagga!-App „moqo“, erfolgt ist. Der Mietvorgang kann nur an einem dieser Standorte beendet werden.
 

§ 8 Bußgeldverfahren

Der Kunde haftet vollumfänglich für alle von ihm während der Mietzeit begangenen Gesetzesverstöße. Zu den Gesetzesverstößen zählen insbesondere Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Mietzeit (Verkehrsregeln) und sowie gegebenenfalls vom Eigentümer der Fläche angeordnete Verbote (Eigentumsschutz). Aus diesem Grund verpflichtet sich der Kunde mit diesem Basisvertrag Zagga! von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten, Verfahrenskosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden oder sonstige Dritte auf Grund der obigen Gesetzesverstöße des Kunden von Zagga! verlangen. Eventuelle Kosten für den Verwaltungsaufwand zur Bearbeitung solcher Forderungen (z.B. Bearbeitung von Anfragen und weiterführende Korrespondenz zur Regulierung) werden dem Kunden im Wege des Ausgleichs als Aufwandspauschale gemäß auf der Internetseite von Zagga! einsehbarer Gebührenliste pro Fall in Rechnung gestellt, es sei denn der Kunde weist nach, dass Zagga! kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Zagga! ist bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen über die Aufwandspauschale hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

§ 9 Versicherung, Selbstbeteiligung

(Abs.1: Allgemein)

Eine Haftpflichtversicherung besteht nur für E-Roller und E-Autos. Die übrigen Fahrzeuge sind nicht haftpflichtversichert. Soweit eine Haftpflichtversicherung besteht, ergibt sich die maximale Selbstbeteiligung im Schadensfall aus der aktuellen Gebührentabelle der Internetseite von Zagga! unter www.zagga.bike

(Abs.2: Ausschluss der Haftungsbegrenzung auf die Selbstbeteiligung)

Von der Haftungsbegrenzung auf die Selbstbeteiligung sind, sofern in diesen AGB keine anderweitigen Vereinbarungen hierzu getroffen wurden, insbesondere solche Schäden ausgenommen, die durch unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeugs entstanden sind (z.B. durch Ignorieren von Warnleuchten oder durch Ladegut). Für Schäden, die der Kunde vorsätzlich herbeiführt, besteht kein Versicherungsschutz (nach § 10) und keine Begrenzung der Haftung des Kunden auf den Selbstbehalt. Im Fall einer Haftung des Kunden ohne Versicherungsschutz der Fahrzeugversicherung wird Zagga! von Forderungen Dritter durch den Kunden freigestellt. Hat der Kunde den gegenständlichen Schaden in grob fahrlässiger Weise herbeigeführt, sind sich die Vertragsparteien einig, dass das Mitverschulden des Kunden im Verhältnis zu dessen Schwere bei der vereinbarten Haftungsbegrenzung in ein entsprechendes angemessenes Verhältnis gesetzt wird und die Haftungsbegrenzung entsprechend gekürzt wird. Für die vorgenannten Versicherungen und die Haftungsbegrenzung gelten, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. GDV herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen für Fahrzeug-Versicherungen. Bei Zahlungen im Schadensfall von Versicherungen oder Dritten an Zagga! wird  Zagga! diese Zahlungen auf die Schadensersatzverpflichtungen des Kunden anrechnen.

§ 10 Haftung des Kunden

(Abs.1: Allgemeines)

Der Kunde haftet bei Beschädigung oder Verlust des Kraftfahrzeuges, einzelner Fahrzeugteile, des mitvermieteten Zubehörs, sofern hier keine Abweichungen vereinbart sind, nach den gesetzlichen Regeln. Selbstverständlich haftet der Kunde auch für Vertragsverletzungen.

(Abs.2: Haftungsumfang)

Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten, wie z. B. Sachverständigenkosten, Höherstufung bei den Versicherungsprämien, Wertminderung, Abschleppkosten, gesetzlichen Rechtsverfolgungskosten und Nutzungsausfallkosten.

(Abs.3: Ordnungswidrigkeiten und Gesetzesverstöße)

Der Kunde haftet zudem vollumfänglich für die von ihm zu vertretenen Gesetzesverstöße nach § 9 dieser AGB.

(Abs.4: vollumfängliche Haftung)

Ebenso haftet der Kunde über den Selbstbehalt hinaus vollumfänglich für den gesamten Schaden, wenn Zagga! im Falle eines vorsätzlich schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen die ihm bekannt gegeben Vorgaben zur Fahrzeugnutzung gemäß §§ 5 und 6 dieser AGB ein Schaden entsteht. Hat der Kunde den gegenständlichen Schaden in grob fahrlässiger Weise herbeigeführt, sind sich die Vertragsparteien einig, dass das Mitverschulden des Kunden im Verhältnis zu dessen Schwere bei der vereinbarten Haftungsbegrenzung in ein entsprechendes Verhältnis gesetzt wird und die Haftungsbegrenzung entsprechend gekürzt wird.

§ 11 Entgelt- und Zahlungsbedingungen

Bei Einhaltung der Bedingungen ist das Ausleihen der Fahrzeuge kostenlos.

§ 12 Laufzeit, Kündigung und Sperrung des Basisvertrages

Der Basisvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Basisvertrages bleibt den Parteien, sofern im Folgenden nicht Zusätzliches oder Abweichendes vereinbart ist, nach den gesetzlichen Vorschriften vorbehalten. Anstelle einer außerordentlichen Kündigung ist Zagga! auch berechtigt, den Kunden aus wichtigem Grund für weitere Anmietungen zu sperren. Dies gilt insbesondere, solange nicht unerhebliche Forderungen Zagga!s trotz erfolgloser Abmahnungen aus früheren Vermietungen noch nicht ausgeglichen wurden, bei mangelnder Mithilfe bei der Klärung von Schadensfällen, bei Blockierung eines Fahrzeugs durch wiederholtes Reservieren ohne Anmietung, bei extensiver Ansammlung von Freiminuten über ein herkömmliches Niveau hinaus oder bei Verstoß des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten.

Darüber hinaus ist moqo berechtigt,

  • Nutzer zu verwarnen,
  • für einzelne Nutzer die Nutzung der Plattform und der hierauf angebotenen Funktionen, insbesondere die Möglichkeit zur Buchung von Fahrzeugen durch Fahrer oder zur Überlassung von Fahrzeugen durch den Kunden, vorübergehend oder im Falle wesentlicher Vertragsverletzungen endgültig einzuschränken; oder
  • das Nutzerkonto eines Nutzers vorläufig oder endgültig zu sperren,

wenn ein Nutzer gegen wesentliche Bestimmungen dieses Rahmenvertrags oder gesetzliche Vorschriften verstößt, Rechte Dritter verletzt oder moqo ein sonstiges berechtigtes Interesse hat. Auswahl und Anwendung der in dieser Ziffer 8 geregelten Maßnahmen stehen grundsätzlich im billigen Ermessen von moqo. Moqo wird jedoch die berechtigten Interessen des Kunden sowie des betroffenen Nutzers angemessen berücksichtigen (z.B. durch vorherige Benachrichtigung des Nutzers mit angemessener Frist oder Möglichkeit zur Stellungnahme und Abhilfe); dies gilt insbesondere bei Vorliegen von Anhaltspunkten dafür, dass der Kunde oder der betreffende Nutzer den Verstoß nicht zu vertreten hat.

Moqo kann einen Nutzer für einen angemessenen Zeitraum vorläufig sperren, wenn ein Konfliktfall zwischen dem Kunden und dem Nutzer im Zusammenhang mit einer Fahrzeugüberlassung vorliegt. Ein solcher Konfliktfall liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde und der betroffene Nutzer über Schäden, einen hierfür zu leistenden Schadensersatz oder zu entrichtende Entgelte streiten. Während einer Sperrung ist es dem betroffenen Nutzer nicht möglich, die Dienste in Anspruch zu nehmen.

§ 13 Datenschutz und -sicherheit

(Abs.1: Bekenntnis)

Zagga! ist sich der Sensibilität personenbezogener Daten bewusst und beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten der Kunden die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlage dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TMG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie das Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG). Für weitere Informationen wird auf die Datenschutzerklärung von Zagga! auf der Internetseite verwiesen.

(Abs.2: Datenschutzrechtliche Gestattungen)

Zagga! ist es gestattet, die angegebenen personenbezogenen Daten einschließlich Nutzungs- und Fahrzeugdaten und Daten zur Ortsbestimmung des Kraftfahrzeuges zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies zum Zweck der Durchführung des Basisvertrages und damit der jeweiligen Einzelmietverträge notwendig und erforderlich ist. Zur Verbesserung und Bewertung des Angebots, werden die einzelnen Mietvorgänge mit Startort, Startzeitpunkt, Dauer der Nutzung, Zielort und Zielzeitpunkt erfasst. Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch die Kunden. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens ist Zagga! ebenfalls berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung werden die personenbezogenen Daten des Kunden im notwendigen Umfang (Name, Vorname, Anschrift) an die Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt. Zagga! ist zudem berechtigt, sich bei Störungen des Anmiet- oder Nutzungsprozesses telefonisch mit dem Kunden in Kontakt zu setzen und die Ursache der Störung zu ermitteln. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich sofern dies nach geltendem Recht zulässig oder vorgeschrieben ist.

(Abs.3: Keine Weitergabe der Daten an Unbefugte)

Zagga! gibt in keinem Fall personenbezogene Daten unbefugt weiter. Zudem erteilt Zagga! den Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Auskunft unentgeltlich und unverzüglich über die bei ihr gespeicherten personenbezogenen Daten.

§ 14 SCHUFA-Klausel, Bonitätsprüfung

Zagga! behält sich vor, der SCHUFA Holding AG (SCHUFA) oder einem Rating-Unternehmen Daten über die Aufnahme und Beendigung des Basisvertrages zu übermitteln und von diesem Auskünfte über den Kunden zu erhalten. Zagga! behält sich bei negativer Auskunft vor keinen Basisvertrag einzugehen.

§ 15 Aufrechnung und Übertragbarkeit der Rechte

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht auf von Zagga! anerkannte, unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen bezieht. Die Parteien können die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der übrigen Parteien auf einen Dritten übertragen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(Abs.1: Gerichtsstand)

Sofern der Kunde als Verbraucher seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Rechtsbeziehung das für den Geschäftssitz von Zagga! zuständige Gericht.

(Abs.2: Anwendbares Recht)

Auf diese Rechtsbeziehung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz von Zagga!.

(Abs.3: Salvatorische Klausel)

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Bestimmung. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des HBC Zagga! Sharing zum Download: