Der Senat der Hochschule Biberach hat die nachfolgende Transfer- und IP-Richtlinie zum Umgang mit geistigem Eigentum (Intellectual Property, kurz IP) beschlossen.

Ergänzend hält die Hochschule nachstehend aktuelle Prozessbeschreibungen und Leitlinien vor:

  • zum Umgang mit Erfindungsmeldungen
  • zur Geheimhaltung
  • zu Forschungs- und Entwicklungsergebnissen und deren Inanspruchnahme und Verwertung oder Freigabe
  • zu den Grundsätzen für die Zusammenarbeit in Projekten mit Unternehmen und/oder anderen Partnern (Kooperations- oder Auftragsforschungsprojekte), auch für den Umgang mit eingebrachtem Wissen.